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Teilrevision Wirtschaftsförderungsgesetz – stärkere Förderung von Startup-Unternehmen

DMZ - Wirtschaft ¦

 

Der Regierungsrat will die Innovationskraft der kantonalen Wirtschaft durch die gezielte Förderung von Startup-Unternehmen weiter stärken. Der bisherige Verpflichtungskredit von 20 Mio. Franken zu Gunsten der ansässigen Industrie, von KMU sowie neu angesiedelten Firmen soll für weitere 10 Jahre erneuert werden. Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes.

Im Rahmen einer weitsichtigen Wirtschaftspolitik ist es dem Kanton Schaffhausen in den vergangenen Jahren gelungen, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen auszulösen und substanziell zusätzliche Steuereinnahmen zu ermöglichen. Die Wirtschaftsstruktur und die prognostizierte Wachstumsdynamik im Kanton Schaffhausen sind positiv. Ein wesentliches Element dieser Wirtschaftspolitik ist die Möglichkeit, innovative und erfolgversprechende Vorhaben von Unternehmen mit einzelbetrieblichen Förderbeiträgen zu unterstützen. Ende 2019 läuft die gesetzliche Grundlage für einzelbetriebliche Fördermittel aus. Sie soll wiederum für zehn weitere Jahre - bis Ende 2029 - erneuert werden. Damit sollen die Rahmenbedingungen für neue Entwicklungen und Kooperationen bereits ansässiger Unternehmen sowie die Gründung und Etablierung neuer Unternehmen (Startups) im Kanton Schaffhausen verbessert werden.

Unterstützung durch einzelbetriebliche Fördermittel erhalten ansässige oder neu anzusiedelnde Unternehmen bei innovativen Vorhaben, die für den Kanton aus volkswirtschaftlicher Sicht nützlich sind. Die Möglichkeit zur Gewährung von Förderleistungen führt dazu, dass Unternehmen und ihre Berater Schaffhausen für die Umsetzung ihrer Vorhaben überhaupt als Standort in die Evaluation einbeziehen. Dies eröffnet einen Erstzugang und die Möglichkeit, Unternehmen und Beratern die Standortvorteile von Schaffhausen aufzuzeigen.

Die einzelbetrieblichen Förderbeiträge haben sich als wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung bestens bewährt. In der laufenden Periode 2010 - 2019 wurden von den verfügbaren 20 Mio. Franken bislang 6,075 Mio. Franken zugunsten von Unternehmensprojekten bewilligt, davon 1,89 Mio. Franken in Form von zu amortisierenden Darlehen. Mit diesen Mitteln konnten von 2010 bis Ende 2018 insgesamt 36 Projekte gefördert werden.

Gleichzeitig löst die Regierung ein im Rahmen der Beratung der Motion 2017/2 von Kantonsrätin Susi Stühlinger bezüglich intensiverer Förderung von Startup-Vorhaben gegebenes Versprechen ein. Konkret ist vorgesehen, die einzelbetriebliche Förderung von Startups zu erleichtern. Dabei soll nebst der heute geforderten Schaffung innerbetrieblicher Arbeitsplätze auch die Auswirkung der Startups auf die Region berücksichtigt werden können. Startups sind in ihrer Aufbauphase selten in der Lage, selber Arbeitsplätze zu schaffen, tragen durch die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern aber indirekt zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Stärkung der Innovationskraft in der Region bei. Ferner sollen neu auch Institutionen gefördert werden können, die Startups bei ihrem Aufbau unterstützen. Vor allem in zukunftsweisenden Technologiefeldern sind oft Startups die Treiber der Innovation. Sie haben für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts eine wichtige Bedeutung. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, werden die bewährten Förderschwerpunkte gezielt zugunsten von Startups und Innovations-, Technologie- und Startup-Förderinstitutionen erweitert.