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Landschaftskonzept Schweiz sieht eine Anpassung an die Bedürfnisse der Zeit

DMZ - Politik / Umwelt ¦

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Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein Planungsinstrument des Bundes, das die Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen sowie den Kantonen, Regionen und Gemeinden in den Bereichen der Landschaft, Natur und Baukultur fördert. In all diesen Bereichen sollen Eingriffe in die Natur so geplant und ausgeführt werden, dass die Schweizer Landschaft dabei geschont wird. Nach einer 20-jährigen Umsetzung ist das Konzept anzupassen, damit es den veränderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Am 20. Mai 2019 hat das UVEK dazu die Anhörung eröffnet. Bis zum 15. September 2019 können Kantone, Gemeinden, Organisationen und die interessierte Öffentlichkeit zum aktualisierten LKS Stellung nehmen.

Die Schweizer Landschaften sind vielfältig und einmalig. Sie bieten qualitativ hochwertigen Lebens- und Erholungsraum, tragen bei zur Lebensqualität und fördern die regionale Identität. Zudem sind sie ein zentraler Wirtschaftsfaktor, beispielsweise für den Tourismus. Diese vielfältigen Leistungen der Landschaft sollen auch in Zukunft erhalten bleiben. Zentral ist der Landschaftscharakter, der sich aus der regionalen Eigenart, der Schönheit und der Vielfalt zusammensetzt. Eine Landschaft kann sich aber auch auszeichnen durch ihre Farben und Gerüche, ihr Licht, ihre Stille oder die gute Luft. Weitere Kriterien für Qualität sind Gebäude mit einer hohen Baukultur oder eine reichhaltige Artenvielfalt. Die Förderung dieser Qualitäten baut auf gemeinsamen Zielen auf - im Interesse der heutigen wie auch künftiger Generationen. Mit dem aktualisierten LKS stärkt der Bund den Rahmen für diese qualitätsorientierte Entwicklung.

 

Engagement auf allen Staatsebenen

Die Schweizer Landschaften stehen nach wie vor unter Druck. Das LKS unterstützt alle an der Landschaftsgestaltung beteiligten Personen und Organisationen (zum Beispiel aus Raumplanung, Landwirtschaft oder Denkmalpflege) darin, mit ihrem Handeln die Schweizer Landschaften mit hoher Qualität zu bewahren, zu entwickeln und zu gestalten. So soll die Gestaltung von Bauten und Anlagen der landschaftlichen Eigenart des Standortes Rechnung tragen und diesen aufwerten. Zur Förderung der Landschaftsqualität und zur Sicherung wichtiger Funktionen der Natur sind die wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume zu erhalten, aufzuwerten und miteinander zu verbinden, zum Beispiel durch Wildtierkorridore.

 

Start der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung

Die Aktualisierung des Konzepts aus dem Jahr 1997 erfolgt unter Federführung des Bundesamts für Umwelt BAFU. Es arbeitet mit allen Bundesstellen mit Verantwortung für landschaftsrelevante Politikbereiche, mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone sowie mit Forschung, Praxis und Interessenorganisationen zusammen. Bei der Anhörung und öffentlichen Mitwirkung, die vom 20. Mai bis 15. September 2019 dauert, können sich nun alle Interessierten einbringen.