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Beschwerden gegen Sozialen Dienste Oberer Leberberg (SDOL) häufen sich

Bild: grenchen.ch
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DMZ - SOZIALES ¦

#mittellaendische ¦

 

Aufgrund diverser bei uns eingegangenen Beschwerden und Berichten seit Dezember 2018 von Betroffenen zu untragbaren und willkürlichen Fällen bei den Sozialen Diensten Oberer Leberberg (SDOL) ergab eine weitere Recherche beim Amt für soziale Sicherheit Interessantes.

 

„Das Amt für soziale Sicherheit übt gegenüber den Sozialregionen im Rahmen von § 55 Sozialgesetz (Lastenausgleich unter den Einwohnergemeinden) eine Kontrollfunktion aus. Es erfolgen dafür Revisionsbesuche vor Ort und es werden die ausgerichteten Leistungen überprüft. Weiter wird überprüft, ob der gesetzliche Mindestpersonalbestand erfüllt ist und die Sozialregion das Grundangebot nach Sozialgesetz erfüllen.“

Soweit die Informationen des Amtes für soziale Sicherheit auf unsere Frage, wie die SDOL überprüft werden.

Individualbeschwerden von betroffenen Personen gegen Entscheide im Zusammenhang mit Sozialhilfeleistungen werden demgegenüber vom Rechtsdienst DDI beurteilt und entschieden. Diese Entscheide können an das Verwaltungsgericht weiter gezogen werden. Davon gingen im 2018 alleine 27 im Leistungsbereich ein. Also 27 Menschen haben sich getraut, für ihr Recht zu kämpfen, all die anderen haben resigniert, oder schlicht die Energie und Geldmittel nicht, um sich für ihr Recht zu wehren. Weitere Beschwerden sind in anderen Belangen eingereicht worden.

Ein Hauptproblem stellt auch die Behandlung der Beschwerden dar. Denn die Beschwerden werden ausschliesslich nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt und entschieden. Also nicht nach tatsächlicher Bedürftigkeit, sondern auf Angaben des SDOL. Hier entsteht also zwangsläufig eine Ungerechtigkeit im humanen Sinn, nicht aber im rechtlichen. Aber wie kann man falsche Angaben für richtig erklären, wenn man die genauen Umstände nicht kennt?

Nichts desto trotz gibt es jedes Jahr Beschwerden die gutgeheissen werden und teilweise auch erfolgreich weitergezogen werden ans Verwaltungsgericht. Der Kampf für sein Recht, kann sich also durchaus auch „lohnen“, bzw. dafür sorgen, dass man die vom Bund zugesicherte Unterstützung erhält.

 

Was wird getan, wenn Leistungen nicht bezahlt werden, obschon Anspruch besteht?

„Wird im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens festgestellt, dass ein Anspruch auf eine Leistung besteht, so wird im Entscheid die Behörde direkt angewiesen, diese Leistung zu erbringen.“, antwortet Frau Dr. Claudia Hänzi, Chefin des Amtes für soziale Sicherheit bereits im Februar auf unsere Anfrage. Zwischenzeitlich sind weiter Beschwerden beim DDI eingegangen.

 

Wem die SDOL Rechenschaft schuldig sind und von wem diese kontrolliert werden, übe das ASO gegenüber der SDOL die gesetzlich vorgesehen Kontrollen aus. „Hinsichtlich Betriebsführung, Personalführung und Kosten hat sich die SDOL in ersten Linie gegenüber der Leitgemeinde Grenchen und in zweiter Linie gegenüber den an dieser Sozialregion angeschlossenen Gemeinden zu verantworten.“, führt Frau Dr. Claudia Hänzi weiter aus.

Die Sozialen Dienste Oberer Leberberg verstünden sich als Dienstleistungsbetrieb, sie seien kundenorientiert, arbeiteten auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten und stellten dabei die Hilfe zur Selbsthilfe ins Zentrum. Was tatsächlich im Zentrum steht ist in sehr vielen Fällen: "Hilf dir selbst, sonst hilft dir niemand".

 

Wir werden weiterhin über die Entwicklung bei den SDOL berichten.