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E-Government nicht ohne Barrierefreiheit

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische

 

Barrierefreies E-Government vereinfacht Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Verwaltung. An der heutigen Tagung in Bern diskutierten Fachleute die konkreten Herausforderungen und Massnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Die bundesrätliche Strategie Digitale Schweiz will, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner an den Vorteilen der digitalen Schweiz teilhaben können. Barrierefreies E-Government trägt wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Bund, Kantone und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Online-Dienstleistungen hindernisfrei anzubieten, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Für sie sind zugängliche Dienstleistungen eine wichtige Voraussetzung für mehr Selbstständigkeit. Zum Beispiel, um die Steuererklärung oder den Abstimmungszettel ohne Hilfe Dritter auszufüllen. 

 

Barrierefreiheit als Schrittmacher für die Verwaltung

Was sind die Herausforderungen für die Umsetzung von barrierefreiem E-Government? Welche Ansätze haben sich heute etabliert und wo begegnen Bund, Kantone und Gemeinden Stolpersteinen? Diese Fragen wurden an einer Fachtagung diskutiert, die das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die Geschäftsstelle E-Government Schweiz und die Geschäftsstelle Digitale Schweiz des Bundesamtes für Kommunikation heute zum ersten Mal durchgeführt haben. 

Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössischen Büros für Menschen mit Behinderungen, eröffnete die Tagung. Für ihn gehören E-Government und Barrierefreiheit zusammen: «Wer E-Government will - muss auch Barrierefreiheit wollen. Denn nur so können alle Bürger und Bürgerinnen erreicht werden.» 

Auch Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt und Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz betonte die Bedeutung der Barrierefreiheit für eine zeitgemässe, nutzerorientierte Verwaltungstätigkeit: «Barrierefreies E-Government ist nicht bloss eine zusätzliche Aufgabe der Verwaltung, sondern ein Schrittmacher für die Weiterentwicklung unserer Arbeit. Besser strukturierte Abfragen, einfache Sprache und eine übersichtliche Gestaltung fordern von uns einen Kulturwandel, der einen adressatengerechten Zugang zu Behördenleistungen ermöglicht.» 

 

Wissen ist der erste Schritt für barrierefreie Angebote

Daniele Corciulo von der Fachstelle Studium und Behinderung der Uni Zürich, selber blind, zeigte es vor und wies auf den Kern der heutigen Situation hin: «Barrieren entstehen oftmals nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissenheit. Barrierefreiheit ermöglicht jedoch Partizipation und Selbstbestimmung. Dinge, die allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermassen zur Verfügung stehen sollten.» 

Das heutige Zusammenkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden soll Anstoss sein, die systematische Zusammenarbeit, das Nutzbarmachen von Synergien und die nachhaltige Umsetzung des chancengleichen Zugangs zu elektronischen Behördendienstleistungen voranzutreiben.