· 

Invalidenversicherung: Zahlen und Fakten 2018 - Neurentenzahlen weiter auf tiefem Niveau, Erfolge bei Eingliederung und Missbrauchsbekämpfung

DMZ - SOZIALES ¦

#mittellaendische ¦

 

Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten lag 2018 bei 15’400 gewichteten Einheiten und somit in der Grössenordnung der vorangegangenen Jahre. Es wurden wiederum mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt. Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs wurde weitergeführt, seit August 2017 ohne Observationen.

 

2018 wurden in der IV 15’400 gewichtete Renten neu bezogen (Schweiz und Ausland). Seit dem Spitzenjahr 2003 mit 28‘200 gewichteten Neurenten hat ihre Zahl um 45 Prozent abgenommen. Sie liegt heute auf dem Niveau von 2011. Im Januar 2019 betrug die Zahl der laufenden Renten 216’200. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 1’000 gewichtete Renten weiter abgenommen (minus 0.5 Prozent). Die Abnahme gegenüber dem Höchststand im Januar 2006 beträgt 16 Prozent.

 

Ergebnisse aus dem Monitoring der beruflichen Integration

Während die Neurentenzahlen sich von 2003 bis 2012 halbiert haben, hat die IV seit 2008 jährlich deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durchgeführt (plus 7 Prozent von 2017 auf 2018). 43’500 Personen konnten eine solche Massnahme im vergangenen Jahr beanspruchen. Diese Zahlen spiegeln die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung wider. Mit dem Monitoring der beruflichen Integration kann die Situation der Versicherten, die bestimmte Eingliederungsmassnahmen der IV zugesprochen erhalten haben, in Bezug auf ihre Erwerbstätigkeit, ihr Einkommen sowie auf ihren Leistungsbezug aus der IV, Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe über einen Zeitraum von mehreren Jahren festgestellt werden. Dies erlaubt Rückschlüsse auf die Wirkung der beruflichen Eingliederungsmassnahmen.

 

Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs

2018 hat die IV 1’930 Ermittlungen wegen Verdachts auf Versicherungsmissbrauch abgeschlossen. In 100 von diesen Fällen war eine Observation als Abklärungsmittel eingesetzt worden. Der Verdacht bestätigte sich in 610 Fällen (70 davon mit Observation), was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rente, respektive die Nichtzusprache einer Rente zur Folge hatte. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 146 Mio. Franken, bei Kosten von rund 7.7 Mio. Franken. Seit August 2017 gibt die IV bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs keine Observationen mehr in Auftrag. Unter den 2018 abgeschlossenen Fällen sind auch solche, bei welchen bis August 2017 noch Observationen durchgeführt worden waren. Eine neue Gesetzesgrundlage für Observationen durch die Sozialversicherungen wurde in der Volksabstimmung im November letzten Jahres angenommen. Auf wann der Bundesrat die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Kraft setzen wird, ist derzeit noch offen.