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Generalversammlungen grosser Konzerne bloss Farce?

DMZ - WIRTSCHAFT - Patricia Jungo¦

#mittellaendische ¦

 

Mittlerweise ist es kein Geheimnis mehr, dass in grossen Unternehmen die Konzern-Führung meist schon Tage vorher auf dem Laufenden ist, wie die Grossaktionäre abgestimmt haben. So verhielt es sich auch bei der Zürich Versicherung, wo die Führung bereits drei Tage vor der Generalversammlung Anfang April über das Resultat im Bilde war. Die Rundschau enthüllte, dass beispielsweise bei Nestlé die Stimmen gleich im Hause ausgezählt würden und es bei Novartis ehemalige Angestellte sind, die die Stimmrechte auf dem firmeninternen Campus auswerten. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter, der oft gegen 99 Prozent der Aktionäre vertritt, spielt dabei eine zentrale Rolle. Er informiert den Verwaltungsrat bereits vorab über die Abstimmungstendenzen. Für Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, handelt es sich um eine illegale Praxis. Er sagt, der unabhängige Stimmrechtsvertreter sei Vertrauensperson der Aktionäre und nicht des Verwaltungsrats. Erhalte der Verwaltungsrat aber vom Stimmrechtsvertreter Vorabinformationen, habe er einen Informationsvorsprung, was die Integrität der Generalversammlung in Zweifel ziehe. Dies sei schlicht nicht zulässig. Nicht alle Unternehmen wollen sich dazu äussern. So auch die UBS. Auf die Frage, ob die Bankleitung vorab über die Stimmabgabe ins Bild gesetzt wird, weicht die Bank aus und sagt lediglich, die Gleichbehandlung der Aktionäre sei zu jedem Zeitpunkt vor der Generalversammlung gesichert. Zu keinem Zeitpunkt komme es durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder durch die Gesellschaft zu einem Eingriff in die Aktionärsrechte gemäss Schweizerischem Obligationenrecht. Die Tatsache, dass Aktionäre der Bankführung die Entlastung verweigert haben, zeigt klar, dass es um sehr viel geht. Die Stimmberater, welche Pensionskassen beraten und für sie abstimmen, spüren dies. Die Stiftung Ethos empfahl die Ablehnung von Vergütungen und Décharge. Daraufhin wurde der Ethos-Geschäftsführer Vincent Kaufmann von der UBS aufgefordert, den detaillierten Bericht herauszurücken. Er lehnte dies ab. Dieser Wunsch ist nicht zufällig. Wenn ein Verwaltungsrat vorab weiss, wie abgestimmt wird, könnte die Versuchung gross sein, zu intervenieren. Wirtschaftsrechtler Kunz betont, dass der Verwaltungsrat natürlich Interesse an solchen Informationen habe. Diese einige Tage vor der Generalversammlung zu haben, erlaube ihm natürlich allenfalls Einfluss zu nehmen, beispielsweise mit Interviews in den Medien oder direkten Kontakt mit gewissen Grossaktionären. Das Problem sei klar die Missachtung des Willens des Aktionariats, wenn der Verwaltungsrat kurz vor der Versammlung reagiere. So trug es sich vor zwei Jahren bei Crédit Suisse zu, als der Chef nach grosser Kritik kurze Zeit vor der Generalversammlung freiwillig seinen Bonus kürzte. Der Konzernspitze war wohl klar, dass die Aktionäre den Vergütungsbericht ablehnen würden. Für die Konzernspitze ist es also sehr wertvoll, das Abstimmungsergebnis vorab zu kennen; dies vor allem, wenn eine Generalversammlung umstritten ist. Nicht immer ist dies im Einklang mit den Interessen der Aktionäre.

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