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Präsident Stiftung Velodrome Suisse stellt "falschen" Pressebericht eines Regionalblattes klar

DMZ - SPORT ¦

#mittellaendische ¦

 

Der Präsident der Stiftung Velodrome Suisse informierte am 22. Mai bereits die Öffentlichkeit mit einer Richtigstellung, des falschen Berichtes (10. Mai 2019) eines Regionalblattes in Grenchen. Dies mit folgendem Bericht : "Informationen aus dem Stiftungsrat im Zusammenhang mit dem Pressebericht vom 10. Mai 2019

MWST-Verwaltung vergrault Sportförderer

Um eines im vornherein klar zu stellen: Die Buchführung der Stiftung und der Betriebs AG Velodrome Suisse ist einwandfrei und ordentlich geprüft. Die Mitarbeiter und involvierten Personen erledigen ihre Aufgaben seriös.

Zur Information in der Presse: Verträge können nach Obligationenrecht mündlich abgeschlossen werden – erstaunlich dass dies als „erstaunlich“ erkannt wird. Es wird nicht erklärt, dass dieser Vertrag zwischen der Stiftung und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft als Mieterin abgeschlossen wurde; somit im Innenverhältnis. Es gab keine „Kontrolle“ der Steuerverwaltung sondern wie nach schweizerischem Gesetz üblich eine Revision der Unterlagen. Es gab auch keinen Streit wie suggeriert sondern eine sachliche Argumentation der Ereignisse.

Was ist passiert? Die Stiftung Velodrome Suisse hat der Mwst-Verwaltung bereits im Januar 2012 lange vor Inbetriebnahme der Anlage schriftlich mitgeteilt, dass die Miete optiert werden soll. Es wurde ein mündlicher Vertag abgeschlossen, wobei die Höhe des Mietzins zum Einverständnis an die ESTV unterbreitet wurde. Dies erfolgte, weil Leistungen unter Nahestehenden gemäss Mehrwertsteuergesetz zwingend dem Drittvergleich entsprechen müssen. Da die Anfrage unbeantwortet blieb, wurden die Mietzinszahlungen zwischen Stiftung und Betriebs AG (Mutter/Tochter) aufgeschoben resp. als Forderung stehen gelassen, jedoch buchhalterisch korrekt in den entsprechenden Geschäftsperioden erfasst. Ende 2014 wurde die Stiftung von der Kantonalen Steuerbehörde aufgefordert, einen schriftlichen Mietvertrag auszustellen, wobei das mündlich vereinbarte Mietverhältnis mit allen Parametern (Mietzins & MWST) schriftlich festgehalten wurde. Die Höhe des Mietzinses wurde unter Vorbehalt der Zustimmung der ESTV festgelegt. Die ESTV war nun der Ansicht, dass erst mit dem schriftlichen Vertrag korrekt optiert wurde.

Als Sport- und Jugendförderer (Stützpunkt Swiss Cycling, BMX Track) ist die Stiftung enttäuscht, dass die Finanzverwaltung des Bundes den Sponsoren und Stiftern in den Rücken fällt und namentlich Verzugszinsen fordert, welche sie selber (mit-)verursacht hat. Notabene hat der Bund selbst auch Fördergelder beigetragen und diese nun durch die Steuerverwaltung teilweise wieder zurückgenommen. Herr Andy Rihs als Stifter war mit diesem Verhalten überhaupt nicht einverstanden und hat sich gewehrt. Die Verfahrenskosten hat er bereits im Voraus überwiesen und belasten das Gemeinwohl nicht. Er war nicht bereit diesem Irrsinn keine Stirn zu bieten.

Die Stiftungsbehörden bestätigen uns die korrekte Buchführung. Es wäre schön, wenn dies der Journalist auch geschrieben hätte. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck vollumfänglich und wird dies mit viel Engagement auch weiter tun.

Andy Wolfisberg / Präsident Stiftung Velodrome Suisse"

 

Der Auslöser: Pressebericht 10.05.2019