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Cybermobbing an der Grenchner Oberstufe

DMZ - SOZIALES - David Aebischer ¦

#mittellaendische ¦

 

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Mit den englischen/neudeutschen Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden die verschiedenen Formen der Verleumdung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Ein leider weit verbreitetes Phänomen im vermeintlichen Schutz der Anonymität. Vielfach wird aber sogar unter Echtnamen Mobbing dieser Art betrieben, was es für die Strafverfolgung natürlich vereinfacht. Denn es handelt sich hierbei um ausgewachsene Straftaten, die unbedingt häufiger geahndet werden müssen. Ist eine Beleidigung auf der Strasse meist für eine kleine Gruppe von Bedeutung, kann das Cybermobbing weltweite Ausmasse annehmen und ist deshalb umso schlimmer. Auch viel genannte Argumente, dass Social Media nicht das echte Leben seien, sind völlig fehl am Platz. Denn Social Media ist real und echt, was den Betroffenen nur allzu klar ist.

 

Noch immer wird Social Media oft nicht ernst genommen. Dabei demokratisiert Social Media die Kommunikation. Social Media ist die grösste kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung seit der industriellen Revolution und deshalb nicht nur positiv, sondern in vielerlei Hinsicht auch brandgefährlich. Der jüngste Fall von Cybermobbing wurde an der Grenchner/SO Oberstufe bekannt. Einzelne Schüler und Lehrkräfte werden und wurden über Instagramaccounts gemobbt. Die betroffene Seite war von über 200 Schülerinnen und Schülern abonniert, eine erschreckend hohe Zahl. Für viele Nutzerinnen und Nutzer des Accounts ein Spass, für andere die Hölle. Was vielleicht als kleine Hänselei beginnt, kann gravierende Folgen haben und sogar strafbar sein. Oft trauen sich die Opfer jedoch nicht, darüber zu sprechen. Deshalb ist es wichtig, Kinder früh zu sensibilisieren, Signale ernst zu nehmen und einzuschreiten, um die Gewalt zu stoppen. 23% der Jugendlichen in der Schweiz haben schon erlebt, dass man sie online fertigmachen wollte (James-Studie 2018)!

 

Cybermobbing ist kein einzelner Straftatbestand. Mobbing setzt sich aus verschiedenen Straftatbeständen zusammen. Das kann Beschimpfung, Drohung, Verleumdung, Erpressung oder Ähnliches sein. Aber die Schule kann keine Anzeige machen. Deshalb hat die Schulleitung nach Bekanntwerden die Eltern angeschrieben, um darüber zu informieren. Leider wurden nicht restlos alle angeschrieben, was doch einiges Augenreiben bei Betroffenen verursachte, nachdem sie doch noch davon erfahren hatten.

Ob nun Eltern betroffener Kinder Anzeige erstatten (teilweise gegen Unbekannt), wird sich zeigen, ist aber in jedem Fall zu begrüssen. Denn nur so kann einem solchen Treiben entgegengewirkt werden.

Die Verursacher müssen wissen und auch merken, dass dieses strafbare Verhalten nicht einfach eine virtuelle Geschichte ist, sondern real und teilweise gar todernst.