· 

Eine ausgewogene Steuerreform für einen starken Kanton

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

Nachdem gegen den vom Grossen Rat gutgeheissenen Entwurf über die kantonale Steuerreform das Referendum zustande gekommen ist, sollen die Freiburger Bürgerinnen und Bürger am kommenden 30. Juni über dieses Geschäft abstimmen. Mit dieser Vorlage soll die vom Schweizer Stimmvolk am vergangenen 19. Mai beschlossene Abschaffung der besonderen Steuerstatus umgesetzt werden. Die vom Staatsrat vorgeschlagene Steuerreform, die im Grossen Rat breite Akzeptanz gefunden hat, ist ausgewogen: Die Steuerausfälle als Folge der tieferen Steuersätze werden ausgeglichen, ohne negative Auswirkungen auf die öffentlichen Dienstleistungen. Ganz im Gegenteil, der Service public wird sogar noch verbessert. Der Kanton wird für die Unternehmen und somit für die Beschäftigung attraktiver. Die Gemeinden und Pfarreien werden von umfangreichen Ausgleichszahlungen profitieren, dank einem speziellen Dekret, über das die Freiburgerinnen und Freiburger ebenfalls abstimmen sollen.

 

Mit dieser Steuerreform steht für den Kanton Freiburg viel auf dem Spiel, denn die Status­gesellschaften haben einen grossen Stellenwert im Wirtschaftsgefüge unserer Region. Insgesamt gibt es einige hundert Statusgesellschaften, bei denen mehr als 3000 Personen direkt angestellt sind; indirekt betroffen sind weitere Tausende von Arbeitsplätzen. Die sieben grössten Statusgesellschaften beschäftigen mehr als 1000 Personen (wovon 700 in Grossfreiburg). Die Gewinne der Status­gesellschaften machen rund 65 % der Gewinne aller im Kanton ansässigen juristischen Personen aus.

 

Ausgewogene steuerpolitische Massnahmen

Die wichtigste Massnahme der kantonalen Steuerreformvorlage ist die Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes von gegenwärtig 19,86 % auf 13,72 %. Unternehmen, die derzeit von einem Steuerstatus profitieren, werden mehr Steuern zahlen müssen: Über 42 Millionen Franken werden zusätzlich in die Finanzierung der verschiedenen staatlichen Aufgaben fliessen.

Zum Ausgleich für die geringere Besteuerung der Gewinne von Unternehmen ohne Status wird der steuerpflichtige Anteil der Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von derzeit 50 % auf 70 % erhöht.

Der Staatsrat will die neuen bundesrechtlichen Steuerinstrumente sehr restriktiv umsetzen. So soll die Entlastungsgrenze in Zusammenhang mit der Patentbox oder den Forschungs- und Entwicklungs­ausgaben in unserem Kanton bei lediglich 20 % des Gewinns liege.

 

30 Millionen Franken für die Freiburger Bevölkerung

Die Reformvorlage sieht vor, dass jährlich mehr als 30 Millionen Franken in Massnahmen fliessen sollen, die der Freiburger Bevölkerung zugutekommen. Davon werden 22 Millionen Franken von den Unternehmen finanziert. So werden die kantonalen Familienzulagen pro Kind um jährlich 240 Franken erhöht, und 5,2 Millionen Franken jährlich sind für die familienergänzende Betreuung (Schaffung von Krippenplätzen, Senkung der Krippen- und Tageselterntarife sowie Unterstützung innovativer Betreuungsmodelle) und die arbeitsmarktliche Integration von Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Weitere 5,2 Millionen Franken sollen in die Finanzierung der Berufsbildung fliessen (für überbetriebliche Kurse, für das Forum der Berufe START, für Lehrbetriebsverbünde und die Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums) sowie für die Eingliederung Jugendlicher und über 50-Jähriger in die Arbeitswelt eingesetzt werden. Finanziert werden diese Massnahmen über eine Sozialabgabe, die auf der einfachen kantonalen Gewinnsteuer berechnet wird. Schliesslich wird auch die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung um jährlich rund 5 Millionen Franken aufgestockt, finanziert vom Staat. 

 

Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Gemeinden und Pfarreien

Um die Lasten der Gemeinwesen gleichmässiger zu verteilen, schlägt der Staatsrat vor, die aus der Steuerreform folgenden vorübergehenden Steuerausfälle für die Gemeinden und Pfarreien während sieben Jahren teilweise auszugleichen. Diese Massnahmen sind zusammen mit dem Freiburger Gemeindeverband erarbeitet worden; das entsprechende Dekret untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum und ist Gegenstand einer separaten Abstimmung.

Gemäss dem Dekret soll jährlich ein Basisbetrag von 9,6 Millionen Franken gezahlt werden, das heisst 8,5 Millionen Franken an die Gemeinden und 1,1 Millionen Franken an die Pfarreien. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen kann zudem je nach Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer auf maximal 15 Millionen Franken jährlich angehoben werden. In den ersten beiden Jahren nach Einführung der Steuerreform kann den von der Reform am stärksten betroffenen Gemeinden ein Härtefallbeitrag gewährt werden, jährlich maximal 7,86 Millionen Franken.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Freiburger Steuerreform ist finanziert: Berücksichtigt man die Steuermehreinnahmen aufgrund der Abschaffung der besonderen Steuerstatus, den höheren Anteil des Kantons an der direkten Bundessteuer gemäss STAF und die Übergangsbeiträge für die Gemeinden und Pfarreien, so hat die Vorlage alles in allem Steuerausfälle in Höhe von netto schätzungsweise 41 Millionen Franken für den Kanton und 33 Millionen Franken für die Gemeinden und Pfarreien zur Folge. Diese Einbussen werden letztlich aber durch die positiven Auswirkungen der Reform auf die Freiburger Wirtschaft wettgemacht, wozu auch die Mehreinnahmen mit dem Wegfall der im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik gewährten Steuerprivilegien gehören. Soll sich das auszahlen, so muss die Reform unbedingt durchgebracht werden, damit die betreffenden Unternehmen in unserem Kanton bleiben, umso mehr als seit dem vergangenen 19. Mai die Kantone Genf, Waadt und Neuenburg ihre jeweiligen Steuerreformen auf den Weg gebracht haben. Der Staatsrat unterstützt die Vorlage, weil sie unserem Kanton bessere Rahmenbedingungen für seine weitere wirtschaftliche Expansion, die  Entwicklung der Beschäftigung und Gewährleistung der öffentlichen Dienstleistungen verschafft.