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Illegaler Hundeimport und Tollwut bedrohen Mensch und Tier

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Tollwut ist eine weltweit vorkommende Viruserkrankung der Säuger, die mit Verhaltensveränderungen, Muskelkrämpfen und Lähmungserscheinungen einhergeht. Sie hat eine Inkubationszeit von zehn bis 90 Tagen und verläuft nach dem Auftreten der ersten Symptome stets tödlich. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit variiert stark. Die Frühsymptome sind unspezifisch (generelles Unwohlsein, Kopfschmerzen, Fieber, Jucken sowie Schmerzempfindlichkeit im Bereich der Biss- oder Kratzwunden) und werden daher oft übersehen oder falsch interpretiert. Eine Behandlung ist jedoch nur vor dem Auftreten der ersten Symptome möglich. Andernfalls entwickelt sich die Krankheit progredient weiter und es kommt zur Lähmung des Atemzentrums, wodurch der Tod eintritt.

 

Vorkommen

Tollwut kommt weltweit vor, mit Ausnahme von Neuseeland, Antarktis, Grossbritannien, Irland und weiteren Inseln. Die Schweiz, alle EU-Länder sowie gut 50 weitere Staaten wie zum Beispiel Norwegen, Kanada und die USA gelten als amtlich anerkannt frei von Tollwut.

 

Ansteckung und Verbreitung

Die Ansteckung erfolgt über Schleimhaut-Kontakt oder wenn Speichel von tollwütigen Tieren auf verletzte Haut kommt. Am häufigsten geschieht die Ansteckung über Biss- oder Kratzverletzungen.

 

Die Krankheit beim Menschen

Erste Symptome sind generelles Unwohlsein, Fieber, Muskelschmerzen sowie Sensibilitätsstörungen am Ort der Bissverletzung. Später kommen unwillkürliche Bewegungen, Krämpfe, Wutanfälle sowie Atem- und Schluckkrämpfe hinzu.

 

Die Krankheit beim Tier

Frühsymptome sind Verhaltensveränderungen, Fieber oder Juckreiz an der Bissstelle. Später kommen je nach Verlaufsform Hyperaktivität, erhöhte Beissbereitschaft, Schluckbeschwerden und vermehrter Speichelfluss sowie Verdauungsstörungen hinzu. Der Tod tritt nach Auftreten der ersten Symptome innerhalb von vier bis zehn Tagen ein.

 

Was tun?

Die Tollwut ist eine auszurottende Seuche und meldepflichtig. Jede Person, die ein Wildtier oder herrenloses Haustier beobachtet, das sich tollwutverdächtig verhält, ist verpflichtet, die Polizei, die Jagdpolizei oder den Tierarzt zu benachrichtigen. Tollwutverdächtige Wildtiere und erkrankte Haustiere müssen sofort getötet werden. In Tollwutrisikoländern ist der Kontakt zu herrenlosen Tieren (zum Beispiel Hunden am Strand) unbedingt zu vermeiden.