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Regierungsrat genehmigt Konzept Neue Wege bei der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

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Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können. Bund und Kantone haben sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt, die seit dem 1. Mai 2019 in Kraft ist. Der Bund stellt den Kantonen für diese Aufgabe mehr Mittel zur Verfügung, erwartet aber im Gegenzug ein zielgerichtetes Umsetzungskonzept. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda genehmigt. Es wird nun den verantwortlichen Stellen beim Staatssekretariat für Migration vorgelegt.

Der Kanton Bern hat mit dem Projekt NA-BE, der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern, die Weichen gestellt, damit die Integrationsagenda Schweiz (IAS) auf kantonaler Ebene strategisch und operativ gut verankert umgesetzt werden kann. Der Kanton wird ab Mitte 2020 die operativen Aufgaben an fünf regionale Partner delegieren. Er beschreitet im Asyl- und Flüchtlingsbereich ganz neue Wege und stellt sich hinter die Vorgaben und Zielsetzungen der IAS.

 

Regionale Partner für die Umsetzung der Integrationsagenda

Bund und Kantone setzen sich mit der Integrationsagenda das Ziel, dass alle vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge spätestens drei Jahre nach ihrer Einreise über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags verfügen. Deshalb richtet der Kanton Bern den Fokus bereits ab 2019 auf den Erwerb von anerkannten Sprachzertifikaten. Die regionalen Partner werden mit der Aufnahme ihrer Arbeit zudem vermehrt auf integrative Didaktik sowie den Einsatz von digitalen Medien setzen, um die Sprachförderung rasch voranzutreiben.

Kinder im Alter von 0 – 5 Jahren sollen sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen können. Hierfür setzt der Kanton Bern auf die Kindertagesstätten. Durch die Mitfinanzierung der Kosten fördert der Kanton die direkte Integration in den KITAs und ein gemeinsames Lernen mit gleichaltrigen Kindern.

Ein weiteres Ziel der Integrationsagenda ist die rasche Integration von jungen Erwachsenen in Ausbildungsangebote und von Erwachsenen in den ersten Arbeitsmarkt. Dafür stellt der Kanton Bern bereits jetzt im schulischen Bereich Brückenangebote zur Verfügung und finanziert Fachkurse und Angebote zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten die regionalen Partner eine hohe unternehmerische Freiheit und gehen sowohl bei der Qualifizierung der integrationswilligen Personen als auch in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft neue Wege.

Schliesslich sollen alle vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge sieben Jahre nach der Einreise mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut sein und Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben. Während aktuell bereits im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) Angebote zur sozialen Integration gefördert werden, werden diese durch die regionalen Partner gezielt in den Regionen des Kantons verankert.

Die Arbeit der regionalen Partner soll vor allem auf die sprachliche und berufliche Integration der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge ausgerichtet sein. Um ihnen hierbei auch einen klaren finanziellen Anreiz zu geben, gilt der Kanton Bern ihre Aufwendungen erfolgsabhängig ab.

 

Neues Controllinginstrument für Fallführung und Evaluation

Der Regierungsrat beauftragte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nicht nur mit der strategischen Steuerung, sondern auch mit der Berichterstattung gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM). Um regelmässig zu prüfen, ob die regionalen Partner ihre Ziele erreichen, entwickelt der Kanton Bern zurzeit eine neue Fachapplikation. Diese wird sowohl als Fallführungssystem für die regionalen Partner als auch als Controllinginstrument für die kantonale Verwaltung dienen und das Zielerreichungsreporting gegenüber dem SEM ermöglichen.

 

Kantonales Integrationsprogramm wird ergänzt

Die aktuellen Kantonalen Integrationsprogramme werden im Zeitraum von 2018 bis 2021 umgesetzt und ab Mai 2019 durch die Eingaben der Kantone zur Integrationsagenda ergänzt. 

Durch das Projekt NA-BE wird auf kantonaler Ebene die Zuständigkeit für Integrationsförderung, Sozialhilfe und Unterbringung von Personen des Asylbereichs bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion gebündelt. Die Polizei- und Militärdirektion bleibt zuständig für den Wegweisungsvollzug und die Nothilfe.