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Verbot von gefährlichen Laserpointern nicht von allen Händlern eingehalten

DMZ - DIGITAL / TECHNIK ¦

Patricia Jungo ¦ Quelle: srf ¦

#mittellaendische 

 

In der Schweiz dürfen seit dem 1. Juni nur noch Geräte der Laserklasse 1 verkauft werden, starke Laserpointer sind nicht mehr zulässig. Von den meisten Händlern wurde dieses Verbot sofort eingehalten. Andere Firmen, wie Logitech und Digitec, hatten aber noch Tage nach dem Verbot in ihrem Angebot Laserpointer der Klasse 2. Wie Logitech gegenüber dem Konsumentenmagazin „Espresso“ sagte, sei der Grund ein Programmfehler der Homepage und bereits gekaufte Geräte dieser Klasse könnten zurückgebracht und eingetauscht werden. Die betreffenden Laserpointer wurden sofort aus dem Sortiment genommen. Auch Digitec verkaufte weiterhin die neu verbotenen Laserpointer der Klasse 2, versicherte aber auf Anfrage ebenfalls, diese umgehend aus dem Angebot entfernen zu wollen. Kunden, die noch solche nicht mehr zulässigen Geräte gekauft hätten, könnten diese zurückgeben. Leider waren auch danach bei Digitec noch Laserpointer der Klasse 2 erhältlich. Das Unternehmen sagte, man werde dem nachgehen und mit den Lieferanten sprechen. Die Händler riskieren bei Missachten des Verbots grosse Geldbussen (bis Fr. 40'000) und im Falle von vorsätzlicher Missachtung sogar Gefängnisstrafen. Das Verbot will verhindern, dass es, wie oft in der Vergangenheit, mit Laserpointern zu gefährlichen Aktionen kommt (blenden von Busfahrern, Lokführern oder Piloten usw.) Demnach ist ab 1. Juni nur noch der Verkauf von Laserpointern der als ungefährlich geltenden Klasse 1 zugelassen. Laut Bundesamt für Gesundheit müssen Käufer eines Laserpointers der Klasse 2 erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren mit Strafen rechnen. Ausgenommen davon sind Käufe im Ausland. Werden derartige Laserpointer importiert und am Zoll entdeckt, sind grosse Strafen die Folge.