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Gebührenverordnung Dienst ÜPF: Vernehmlassung eröffnet

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) eröffnet. Ziel dieser Teilrevision: Das heutige Gebühren- und Entschädigungsmodell vereinfachen.

Über die Kosten der Fernmeldeüberwachung wird seit Jahren immer wieder diskutiert. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bzw. den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) Ende 2017 beauftragt, eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung (AG Finanzierung FMÜ) einzusetzen, welche die Höhe der Gebühren in der GebV-ÜPF sowie eine Prozessvereinfachung prüft.

Die AG Finanzierung FMÜ, die aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) besteht, hat ihre Arbeit bereits im Jahr 2018 aufgenommen und empfiehlt dem EJPD unter anderem als Überbrückungsmassnahme, das heute geltende Gebühren- und Entschädigungsmodell in einem Punkt zu vereinfachen.

 

Gebühren für einfache Auskünfte werden nicht mehr in Rechnung gestellt

Heute erhalten die anordnenden Behörden für Auskünfte zahlreiche Rechnungen mit kleinen Beträgen, was allen Beteiligten grossen administrativen Aufwand verursacht. Um diesen administrativen Aufwand zu verringern, werden Auskünfte, die gemäss GebV-ÜPF neun Franken kosten, den anordnenden Behörden nicht mehr in Rechnung gestellt. Die FDA werden wie bis anhin für jeden gelieferten Datensatz entschädigt. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden auf Echtzeit- und rückwirkende Überwachungen überwälzt.