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Schwermetalle in Schmuck: Cadmium- und Bleigehalt regelmässig zu hoch

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) stellt bei seinen amtlichen Kontrollen von Schmuck und Modeschmuck, der im Bundesgesetz als Gebrauchsgegenstand definiert ist, regelmässig Konzentrationen an Blei und Cadmium fest, die über den gesetzlich festgelegten Höchstwerten liegen. Durchschnittlich stellen sich 10 % des vom LSVW analysierten Schmucks und Modeschmucks als nicht konform heraus. Diese Metalle können bei Hautkontakt Gesundheitsschäden zur Folge haben.

Das LSVW führt seit 2010 jährlich Kampagnen durch, um gegebenenfalls zu hohe Schwermetallwerte in Schmuck und Modeschmuck nachzuweisen. Mit diesen Analysen kommt das Amt seiner Aufgabe nach, die Konsumentinnen und Konsumenten mit Inspektionen und Analysen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie vor Täuschung in Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen.

Die Inspektoren des Amts entnehmen jedes Jahr amtliche Stichproben in rund 20 Boutiquen und Geschäften sowie an Marktständen. Die Entnahme erfolgt zum grössten Teil zerstörungsfrei, mit einem tragbaren Gerät, das die Zusammensetzung der Elemente auf der Oberfläche analysiert. Je nach Ergebnis werden die Gegenstände eingehenderen Analysen unterzogen. Trifft das LSVW auf Gegenstände, die ein Risiko für die Konsumenten darstellen, werden sie vom Markt genommen und zerstört.

Cadmium, Blei und in geringerem Masse Nickel sind die Metalle, die am meisten Probleme bereiten. Durchschnittlich stellen sich 10 % des vom LSVW analysierten Schmucks und Modeschmucks als nicht konform heraus. Die Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt gibt eine Höchstkonzentration von 0,01 % Gewichtsprozent für Cadmium und 0,05 % Gewichtsprozent für Blei an. Beim Nickel ist eine Konzentration von 0,2 µg bis 0,5 µg pro cm2 und Woche erlaubt. Die vom LSVW erhobenen Gegenstände weisen jedoch regelmässig weit höhere Konzentrationen auf und werden beanstandet. In gewissen Schmuckstücken wurden Gehalte von 40 bis 90 % Cadmium auf den aussen zugänglichen Metallteilen gefunden.

Wenn sie über längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen, können diese Schwermetalle Schäden für die Gesundheit der Konsumenten zur Folge haben. Bei hoher Konzentration kann Cadmium schädliche Auswirkungen auf die Nieren, die Knochen und das Nervensystem haben. Blei kann sich nachteilig auf das Gehirn und die kognitiven Fähigkeiten auswirken und Nickel kann Allergien auslösen.

In Anwendung des Prinzips der Selbstkontrolle gemäss Art. 26 des Lebensmittelgesetzes muss, wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, in Verkehr bringt und ein- oder ausführt, dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Es ist also möglich, auf privater Basis Schmuck analysieren zu lassen, bevor dieser in Verkehr gebracht wird, und so die gesetzliche Pflicht zur Selbstkontrolle wahrzunehmen. Durch geeignete Zusammenarbeit in der betroffenen Branche können Kosten, die im Zusammenhang mit der erforderlichen Selbstkontrolle entstehen reduziert werden. Wird die Ware in der Schweiz gekauft, kann im Übrigen der ursprüngliche Verkäufer des Schmuckerzeugnisses als Verantwortlicher betrachtet werden, falls dieses nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bedingung dafür ist, dass anhand der Rückverfolgbarkeitsunterlagen das Schmuckstück und der Verkäufer eindeutig identifiziert werden können. Dieser muss anschliessend die Kosten für den Verstoss bezahlen.

 

Quelle: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen