· 

Streng kontrollierter Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat der Universität Zürich einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste am 12. Juni 2019 unter strengen Auflagen bewilligt. Die Universität Zürich muss als Antragstellerin eine Reihe von Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt zu garantieren und zu vermeiden, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann.

Die Universität Zürich hat am 18. Dezember 2018 beim BAFU ein Gesuch für die versuchsweise Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste eingereicht, in die ein Weizen-Resistenzgen gegen Pilzkrankheiten eingeführt wurde. Ziel des Versuchs ist, Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich diese so genannten transgenen Gerstenlinien auf freiem Feld verhalten und dabei insbesondere abzuklären, ob die Resistenz gegen Pilzkrankheiten auch unter Feldbedingungen wirkt. Dieser Versuch wurde für maximal fünf Anbauperioden beantragt (Frühling 2019 bis Herbst 2023).

Das BAFU hat am 12. Juni 2019 den Freisetzungsversuch bewilligt und gleichzeitig festgelegt, welche Massnahmen die Universität treffen muss, um zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreitet. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz gemacht wurden (siehe Webseite). Die Universität Zürich muss dem BAFU beispielsweise jedes Jahr vor der Aussaat die Grösse der Versuchsflächen sowie weitere Detailinformationen mitteilen.

Die Versuche werden auf der «Protected Site» am Standort Reckenholz (ZH) der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope durchgeführt. Diese Versuche dienen der Grundlagenforschung sowie der Erforschung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.

In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund des Moratoriums bis Ende 2021 verboten. 

 

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU ¦ http://www.bafu.admin.ch ¦

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75377.html