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"Weltwoche"-Redaktor muss wegen übler Nachrede gegen Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Die Motive für Verleumdungen und übler Nachrede im privaten Bereich können vielfältiger Natur sein. Wer Unwahrheiten in die Welt setzt, will sich meist für an­geblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht rächen und von eigenen Fehlleistungen ablenken, Mitleid oder Aufmerksamkeit erregen. Vielfach steckt aber auch eine psychische Erkrankung dahinter.

 

Wenn Medien mitmischen, ist es noch weittragender. Gut also, dass Jolanda Spiess-Hegglin hier als eine der Ersten den Kampf aufgenommen hat und es damit vielleicht und hoffentlich schafft, dass in Zukunft ein Schreiberling vorher überlegt, ob er die Verleumdung drucken will, oder nicht.

Nach der Verurteilung des "Blicks" wegen Persönlichkeitsverletzung im Fall von Jolanda Spiess-Hegglin muss, bzw. musste mit einem "Weltwoche"-Redaktor ein Vertreter einer weiteren mächtigen Zeitung vor Gericht. Der stellvertretende Chefredaktor der "Weltwoche" muss sich am 18. Juni 2019 dem Richter stellen. Das Zürcher Obergericht lud ihn vor wegen übler Nachrede gegen Jolanda Spiess-Hegglin. In erster Instanz wurde er vom Zürcher Bezirksgericht bereits am 15. Mai 2017 verurteilt und weil er dieses Urteil angefochten hat, kommt es nun zur Fortsetzung vor der nächsten Instanz.

 

Der Idealfall wäre, wenn sich die Medien wieder und endlich an ihre persönliche Maxime halten würden: „Sie respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Sie unterlassen anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.“ So würde es gar nicht zu solchen Fällen kommen und keine Menschen würden mehr unnötig Schaden nehmen.