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Ausweitung der Impftätigkeit in Apotheken

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Ab Juli 2019 dürfen Apotheken im Kanton Basel-Landschaft alle Impfungen gemäss den Empfehlungen im Schweizerischen Impfplan für Personen ab 16 Jahren anbieten. Mit diesem niederschwelligen Angebot soll der Zugang zu Impfungen erleichtert und damit eine bessere Durchimpfung der Bevölkerung erreicht werden.

Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen wird das für Apotheken erlaubte Impfspektrum ausgeweitet. Es schliesst neu alle Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan ein, welcher vom Bundesamt für Gesundheit publiziert wird. Zusätzlich zu den bisherigen Impfungen (Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis A + B, FSME [durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis], MMR [Masern, Mumps, Röteln]) können in den Apotheken im Kanton Basel-Landschaft ab 1. Juli 2019 Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Meningokokken, HPV (Humanes Papillomavirus), VZV (Varizellen-Zoster-Virus) und HZV (Herpes-Zoster-Virus) angeboten werden. Eine Einschränkung besteht dahingehend, dass nur Personen ab 16 Jahren geimpft werden dürfen.

 

Impfberechtigt sind alle Apothekerinnen und Apotheker mit einem entsprechenden Fähigkeitsausweis der FPH (Foederatio Pharmaceutica Helvetiae) und einer kantonalen Bewilligung. Die Apothekerinnen und Apotheker sind auch im Umgang mit möglichen Nebenwirkungen geschult und unterliegen einer regelmässigen Fortbildungspflicht.

 

Bisherige Impferfahrungen in Apotheken

Erfahrungen mit Impfungen in Apotheken bestehen im Kanton Basel-Landschaft bereits seit Herbst 2015. Bisher sind dem Amt für Gesundheit keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bekannt. Zudem wurden die Grippeimpfaktionen von der Universität Basel wissenschaftlich begleitet. Die Auswertung zeigte, dass durch das Grippe-Impfangebot in den Apotheken die Durchimpfungsrate gesteigert werden konnte. Sie bestätigte ebenfalls, dass keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen auftraten.

 

Der Schweizerische Impfplan

Den Schweizerischen Impfplan verfassen unabhängige Expertinnen und Experten (Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er wird regelmässig überarbeitet und an den neusten Wissensstand angepasst. Die in diesem Plan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen (Verhinderung von Krankheiten und deren Komplikationen, Verringerung der Sterblichkeit) das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft.