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Was hat die Leiterin Sozialhilfe der Stadt Dübendorf zu verbergen?

Foto: zueriost.ch
Foto: zueriost.ch

DMZ - SOZIALES ¦

Daniel Peter ¦

#mittellaendische ¦

 

Als Reaktion auf meine Anzeige gegen die Leiterin Sozialhilfe der Stadt Dübendorf haben sich Dutzende Betroffene bei mir gemeldet und haben mir Akteneinsicht gewährt. In ein paar wenigen Fällen habe ich zusätzlich bei der Stadt Dübendorf Akteneinsicht verlangt. In einem dieser Fälle hat die zuständige Sozialarbeiterin den Betroffenen derart eingeschüchtert, dass er seine Zustimmung zur Akteneinsicht zurückzog. In einem Fall hat der zuständige Sozialarbeiter gleich nach der Einreichung des Akteneinsichtsgesuches eingestanden, dass er von dem Klienten 3'388.10 Franken zu viel an ausbezahlter Sozialhilfe zurückgefordert hatte und hat es ihm auf meine Intervention hin zurückerstattet. 

 

Ich bin daran einen Bericht zu verfassen, welcher Einsicht in einzelne Fälle gibt, aber auch die Systematik der Abteilung Sozialhilfe der Stadt Dübendorf offen legt. Der von Frau Stadträtin versprochene externe Bericht wurde ja noch nicht veröffentlicht. Sie hat lediglich die Revisorenstelle damit beauftragt, eine Untersuchung vorzunehmen. Eine auf Revision spezialiserte Firma, mit Wirtschaftsexperten und nicht Sozialarbeiter*innen scheint mir doch unqualifiziert zu sein, einen derartigen Bericht zu verfassen. 

 

Einer der vom Tagesanzeiger in dem Artikel "Wegen Schikaniererei: Betroffene verzichten auf Sozialhilfe" erwähnten Betroffenen hat sich mit der Bitte um Unterstützung bei mir gemeldet. Mein Gesuch um Akteneinsicht wurde abgelehnt. Dagegen habe ich beim Bezirksrat Uster Rekurs eingereicht. Die Frau Stadträtin und Leiterin Sozialhilfe begründen die Ablehnung wie folgt: 

 

Herr XX wurde per XX von der Sozialhilfe abgelöst, XX per XX. Es handelt sich demnach um bereits abgeschlossene Verfahren. Nach Abschluss eines Sozialhilfeverfahrens muss ein besonders schutzwürdiges Interesse zumindest glaubhaft gemacht werden. Dieses wurde von Daniel Peter nicht gemacht. 

 

Mit seinem unbegründeten Gesuch vom 07.03.2019, dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Begründung mit Schreiben vom 22.03.2019 und weil er in den Medien auch erklärt hatte, gegen die Stellenleiterin Anzeige wegen Amtsmissbrauch erhoben zu haben, kann bereits davon ausgegangen werden, dass Daniel Peter keine schützenswerten Ziele im Sinne von XX und XX verfolgt. 

 

Bezweckt das Einsichtsgesuch lediglich die Verunglimpfung einer Behörde oder einzelner Personen oder soll die Datenbekanntgabe lediglich zu politischen Zwecken genutzt werden, so kann darin kein schützenwertes Interesse erkannt werden. 

 

Wir bitten Sie deshalb um Schutz unseres Rechtsbegehrens und die vollumfängliche Abweisung des Rekurses. Hierfür danken wir Ihnen im Voraus bestens. 

 

Ich werde selbstverständlich gegenüber dem Bezirksrat Stellungnahme beziehen. Die Frau Stadträtin warf mir in einer Pressekonferenz billige politische Hetze vor. Aber was hat sie denn zu verbergen, dass sie so vehement gegen die Akteneinsicht ist? Geht es darum, das Akteneinsichtsgesuch einfach zu verschleppen? Und ich gehe doch davon aus, dass die Ablehnung der SVP-Politikerin und ihrer leitenden Mitarbeiterin, welche rechtsradikale NPD Posts veröffentlichte, stark politisch beeinflusst ist. Billige politische Hetze? Wohl ganz einfach rechtsextreme Politik! Vermutlich stark gefördert von der SVP-Truppe um den rechtsextremen und einen abgewählten ehemaligen Nationalrat, welche zur Zeit versuchen in allen Kantonen Kürzungen der Soziahilfe "durchzubringen".