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Kinder- und Jugendmedienschutz: Gesetz noch ungenügend  

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Der Bund will gesetzliche Grundlagen schaffen für den Kinder- und Jugendschutz bei Filmen und Videospielen. Der Regierungsrat begrüsst dies, erachtet den Vorentwurf des Bundes jedoch als ausbaufähig. Insbesondere wünscht er sich mehr Klarheit und einen 

stärkeren Fokus auf die Prävention. 

 

Das Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und 

Videospiele (JSFVG) hat zum Ziel, schweizweit verbindliche Regeln für die Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten festzulegen, die Kinder in ihrer Entwicklung gefährden. Der Regierungsrat begrüsst das Bestreben des Bundes und dessen Absicht, die Medienbranche auf ihre gesellschaftliche Verantwortung zu verpflichten. Er erachtet den Gesetzesentwurf jedoch als ausbaufähig.  

 

Klare Vorgaben fehlen  

Konkret erwartet der Regierungsrat verbindlichere Vorgaben an die Kantone und die zukünftigen Kinder- und Jugendschutzorganisationen. Um eine schweizweit einheitliche Praxis zu gewährleisten, muss der Bund klarer definieren, wie stark der Kinder- und Jugendschutz tatsächlich eingreifen soll. Ausserdem muss der Bund festlegen, in welcher Form die Kantone ihrer Aufsichtsverantwortung nachkommen sollen. 

 

Prävention ausgeblendet 

Massnahmen im Bereich der Prävention fehlen aus Sicht des Regierungsrates im vorgelegten Entwurf gänzlich. Die Förderung von Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern stellt jedoch einen notwendigen Teil der Regulierungstätigkeit dar. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz nur möglich ist, wenn beide Aufgaben konsequent wahrgenommen und aufeinander abgestimmt werden.