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VETO für KESB-Betroffene: Das erste VETO der KESV wurde eingereicht

DMZ - SOZIALES ¦

Jasminka Brcina ¦

#mittellaendische ¦

 

Am 24.5.2019 hat die KESV Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung in Erlinsbach AG beim Bundesamt für Justiz, der Bundeskanzlei und dem Basler Regierungsrat Christoph Brutschin ein VETO eingereicht. Das VETO bezieht sich auf einen Fall der KESB Basel Stadt. Dort wurde einer hochschwangeren Mutter, auf eine heimtückische Art ihr 7 jähriger Sohn entrissen. Zum Zeitpunkt des Obhutsentzuges der KESB Basel-Stadt befand sich die werdende Mutter mit ihrem Sohn im Spital in Lugano. Siehe beigelegtes VETO. Im Spital lag keine akute Kindswohlgefährdung vor, dennoch griff die KESB Basel-Stadt mit Unterstützung eines erhöhten Polizeiaufgebotes zu einem solch drastischen Eingriff wie den superprovisorischen Obhutsentzug.  Die hochschwangere Mutter wurde sogar dabei verletzt. Gemäss Akten empfahl der behandelnde Arzt in Lugano, dass Mutter und Kind nicht getrennt voneinander werden und gemeinsam nach Basel zurück reisen sollten. Darauf liessen sich die aus Basel beauftragten Sozialarbeiterinnen jedoch nicht ein und nahmen das Kind nach Basel mit. Mit dem VETO will die KESV auf missbräuchliche KESB Praktiken hinweisen und die KESB in die Pflicht nehmen, Verbesserungen anzustreben und bei weiteren, ähnlich gelagerten Fällen korrekt zu handeln. Ein dem Kindswohl entsprechendes Handeln wäre in diesem Fall das Eingehen auf den Arzt und nicht das plötzliche Entreissen des Kindes von seiner liebsten Mutter gewesen. Als Initiantin der KESV ging Jasminka Brcina am 30.5.2019 mit grosser Hoffnung an das erste Gespräch nach VETO zur KESB Basel-Stadt und war danach sehr ernüchtert. Erreichen konnte sie lediglich, dass die Mutter endlich, nach mehr als 2 Monaten, jeweils 1x wöchentlich mit ihrem Jungen telefonieren kann. Obwohl die KESB Mitarbeitende des Spruchkörpers 1x wöchentliche Anrufe auch zu wenig fand, wurde keine passende Regelung veranlasst. Es wurde an den Beistand verwiesen, wo man erfolglos immer wieder um Zustimmung betteln muss. Es ist verheerend, dass an der Stelle wo Kindesschutz so hoch gepriesen wird, sich niemand um eine Änderung bemüht. Da keine rechtliche Grundlage besteht, der Mutter die Kontakte für die restlichen Tage zu unterbinden ist das alles nur eine Schikane. Sehr viele KESB-Betroffene leiden unter den Folgen unnatürlicher Einschränkungen und ungerechtfertigter Kindeswegnahmen und sind im Umgang mit den eingestetzen Akteuren des Kindes- und Erwachsenenschutzes einer grossen Willkür ausgesetzt. Die KESV - Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung in Erlinsbach AG, welche Betroffene in ihren Verfahren begleitet und unterstützt, sieht eine grosse Schwäche in den Prozessen. Die zuständigen Behörden haben oft ein völlig voreingenommenes, falsches Bild, von den jeweiligen Betroffenen die bei der KESV Hilfe suchen. Das führt zu Fehlentscheiden, oft sogar zu sehr schwerwiegenden, wie eben auch im aktuellen Fall, wo ein 7 jähriger Junge - ohne Anhörung - aus der Obhut der Mutter entrissen wurde und dabei ein grösseres Leid erfährt als wovor die Behörden den Jungen zu bewahren scheinen. Die Mutter hat nun reagiert und ihr Neugeborenes in einem fremden Land zur Welt gebracht. Während die Beschwerde zum Fall jetzt am Basler Appellationsgericht liegt werden gleichzeitig Gespräche mit dem Bundesamt für Justiz geführt, wie solche Fälle in Zukunft verhindert werden können. 

Kontakt: KESV – Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung