· 

EFD ist bereit zur Aktivierung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur

DMZ - WIRTSCHAFT ¦

#mittellaendische ¦

 

Die Börsenäquivalenz, die die Europäische Kommission der Schweiz befristet gewährt hatte, läuft Ende Juni aus. Um Klarheit für die Marktteilnehmer zu schaffen, informiert das Eidg. Finanzdepartement EFD heute, dass es im Fall einer Nichtverlängerung die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur aktivieren wird.

Der Bundesrat hat am 30. November 2018 eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur verabschiedet. Die entsprechende Verordnung sieht eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vor, die Aktien von Schweizer Gesellschaften zum Handel zulassen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz wird das EFD diese Schutzmassnahme gemäss Verordnung aktivieren. Konkret würde das EFD die Liste der Jurisdiktionen nach Artikel 3 Absatz 3 der entsprechenden Verordnung per 1. Juli 2019 anpassen und die EU in die Liste aufnehmen.

Dies hätte zur Folge, dass Handelsplätze in der EU die Anerkennung nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung verlieren würden. Handelsplätzen in der EU wäre es damit ab diesem Zeitpunkt untersagt, den Handel mit bestimmten Aktien von Schweizer Gesellschaften anzubieten oder zu ermöglichen.

Eine Aktivierung der Schutzmassnahme in Bezug auf Handelsplätze in der EU dient einzig dazu, die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen.

 

 

 

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement - http://www.efd.admin.ch