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Ehe für alle  

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische ¦

 

In der Schweiz sollen auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können. Der Nationalrat will das Zivilgesetzbuch entsprechend anpassen. Der Regierungsrat ist – mit gewissen Einschränkungen – mit der Gesetzesänderung einverstanden. 

 

Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare die sogenannte «Eingetragene Partnerschaft» auf dem Zivilstandsamt beurkunden lassen. Die gesetzlichen Vorschriften wurden seither immer wieder angepasst. So gibt es heute inhaltlich und vom Verfahren her keine grossen Unterschiede mehr zum rechtlichen Institut der Ehe. Dies hat wohl auch dazu geführt, dass die beiden Rechtsinstitute im Alltag kaum mehr unterschieden werden.  

 

Ehe für alle  

Der Regierungsrat unterstützt den Vorstoss der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats grundsätzlich und ist einverstanden damit, dass die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen soll. Er hält aber fest, dass es nach mehreren Teilrevisionen jetzt unumgänglich ist, dass das Familienrecht umfassend revidiert und so den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird. 

Beispielsweise will die Kommission des Nationalrates das Abstammungsrecht nicht 

zusammen mit der vorliegenden Gesetzesvorlage behandeln.  

 

Die sich daraus ergebenden Unsicherheiten können für alle Beteiligten sehr belastend sein. Der Regierungsrat ist deshalb überzeugt, dass die originäre Entstehung des Kindsverhältnisses gleichzeitig und integral zu regeln ist und das Recht auf Kenntnis der Abstammung enthalten sollte.  

 

Es können auch «reale Väter» involviert sein, deren Rechte ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Im Unterschied zur heutigen Vaterschaftsvermutung bestünde mit der neuen Regelung jedoch keinerlei Korrektiv über gerichtliche Anfechtungsklagen mehr, was ein erhebliches Konfliktpotential in sich bergen dürfte. 

 

Umfassende Revision drängt sich auf  Der Regierungsrat bemängelt weiter, dass die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in das Institut der Ehe in der vorliegenden Gesetzesänderung unvollständig ausgefallen ist. Unbeantwortet bleibt, was die Überführung ins neue Recht für Paare und deren allfällige Kinder für Folgen hätte. 

 

Der Regierungsrat ist zudem grundsätzlich der Meinung, dass das Familienrecht endlich umfassend revidiert werden müsste, um dieses den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.  

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