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Ist die Tollwut in der Schweiz noch ein Thema?

DMZ - Marco Perroulaz ¦

 

Zecken ja, aber Tollwut?

Immer im Frühling fällt der Fokus bei allen Menschen, die sich draussen bewegen, auf die Zecken, sowie die Krankheiten im Zusammenhang; FSME und Borreliose. Die Tollwut haben die meisten vergessen, sie gilt in der Schweiz als ausgerottet. Die Statistik kennt nur Einzelfälle. In vielen anderen Ländern ist das aber anders. In Indien und Afrika etwa fordert Tollwut jährlich Tausende von Menschenleben.

In Norwegen ist eine 24-jährige Frau an Tollwut verstorben, die sie von den Philippinen mitgebracht hat, so berichtet ‚20minuten‘ neulich. Die Geschichte dazu ist tragisch. Dem Bericht zufolge soll die tierliebende Norwegerin am Strassenrand einen hilflosen Welpen gefunden haben, den sie mit in ihre Unterkunft nahm, wusch, fütterte und mit ihm spielte, wobei sie gekratzt wurde. Als die Krankheit später zuhause ausbrach rätselten die Ärzte zulange worum es sich handeln könnte, dann war es zu spät. Unbehandelt ist Tollwut eine tödlich verlaufende Krankheit.

 

Solche Geschichten machen betroffen. Ganz besonders Tierfreunde fragen sich, ob dies in der Schweiz auch möglich wäre. Fachleute sagen ‚Jein‘. Die Schweiz gilt seit 1999 offiziell als tollwutfrei. Mit dem Tollwutvirus kann man sich aber trotzdem infizieren. Etwa auf Reisen in ferne Länder. Oder durch Import von Tieren, ganz besonders illegal importierten Hundewelpen. Hunde, so heisst es, haben schon im 23. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung Tollwut übertragen. Für die Verbreitung waren jedoch während der letzten Epidemie hierzulande die Füchse zuständig. Eine andere Art wurde durch Fledermäuse verbreitet. Tollwut wurde zuletzt in den 60-er Jahren von Polen her eingeschleppt. Der erste Fall in der Schweiz wurde 1967 in Schaffhausen registriert. Die in den 80-er Jahren verbreitet gestarteten Impfkampagnen mittels Fuchsködern führte schliesslich zum durchschlagenden Erfolg. Heute, so die Schweizerische Tollwutzentrale, »kann das Risiko der Tollwut-Einschleppung durch Haustiere zwar als gering, aber nicht als vernachlässigbar betrachtet werden«. Dies nicht zuletzt »Dank der seit Juni 2003 für die Schweiz resp. seit Oktober 2004 für die EU gültigen Einfuhrbedingungen für Hunde und Katzen«. Und natürlich trägt die obligatorische Tollwutimpfung für Hunde die ihre Halter auf Auslandreisen begleiten sehr viel dazu bei. Es obliegt der Verantwortung der Hundehalter und dem Interesse der Tierärzte, rechtzeitig für entsprechenden Impfschutz zu sorgen.

Fakt ist aber leider auch, dass manche Leute rücksichtslos Hundewelpen illegal in die Schweiz einschleppen. Geldgierige Strassenhändler ebenso wie unbedachte Ferienreisende, die Welpen quasi als Souvenir mitbringen. Gelegentlich sogar aus Risikogebieten. Diese Tiere werden nach der Einreise beschlagnahmt und euthanasiert. So ist es 2018 auch einem bedauernswerten Chow-Chow-Welpen ergangen, den eine Familie aus dem Aargau aus der Türkei mitgebracht hatte. Der zwölf Wochen alte Welpe hätte zwar grundsätzlich nachgeimpft werden können, hätte aber 100 Tage in Quarantäne und absoluter Isolation verbringen müssen, hiess es damals. Eine unzumutbare Tortur!

 

Weitere Info:

Bezüglich Tollwut - (Bundesamt BAG) - https://bit.ly/2HcELYy

Bezüglich Hundekauf - http://www.hundekauf.ch und (Bundesamt BLV) https://bit.ly/2sEupYw