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Besetzte Villa in Luzern: Medienfreiheit versus Eigentumsrecht

Foto; srf
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DMZ - POLITIK ¦

Patricia Jungo ¦

#mittelländische ¦

 

Bei einem über drei Jahre zurückliegenden Gerichtsfall muss nun das Luzerner Bezirksgericht entscheiden, ob die Medienfreiheit oder das Eigentumsrecht ausschlaggebend sind. Im Frühjahr 2016 wurde eine seit zwei Jahren leer stehende Villa an der Obergrundstrasse in Luzern von der Gruppe „Gundula“ besetzt. Am 20. April war eine Journalistin des Online-Portals „Zentralplus“ einige Stunden im besagten Haus anwesend gewesen, um für eine Reportage zu recherchieren. Anlässlich der Verhandlung vor dem Luzerner Bezirksgericht am Dienstagnachmittag erklärte die Frau, sie sei durch ein offen stehendes Tor auf das Grundstück gekommen. Ihr Ziel sei gewesen, herauszufinden, was sich in der Villa abspiele, wie der Zustand sei und wer sich darin aufhalte. Es seien über 50 Personen im Gebäude gewesen. Den Anwalt der Eigentümer der Villa, der Bodum Invest, vermochte diese Argumentation nicht zu überzeugen. Er räumte ein, der von der Journalistin geschriebene Artikel hätte keinerlei Informationen enthalten, welche nicht schon durch frühere Berichte in den Medien mitgeteilt worden seien. Auch Missstände seien keine aufgezeigt worden. Der Hausfriedensbruch der Journalistin sei daher nicht zu rechtfertigen. Der Anwalt forderte 20 Tagessätze bedingt. Die Verteidigerin der Journalistin, die auf Freispruch plädierte, argumentierte mit dem öffentlichen Interesse an der Recherche. Weiter sagte sie, um objektiv über die Sachlage berichten zu können, sei es für die Journalistin nicht anders möglich gewesen, als sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Zudem hielt sie Bodum Invest vor, wegen der Berichterstattung, die nicht in ihrem Sinne war, ein Exempel an der Journalistin statuieren zu wollen. Das Urteil, welches nächste Woche kommen soll, wird zeigen, ob das Bezirksgericht der Medienfreiheit oder dem Eigentumsrecht mehr Gewicht gibt.