· 

Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit bei krebskranken Personen werden vergütet

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat entschieden, dass Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit von an Krebs erkrankten Personen neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Auch wurden Untersuchungen der Gehirn-/Rückenmarksflüssigkeit zur Demenzdiagnose in die Leistungspflicht aufgenommen.

Wenn bei krebskranken Personen das Risiko besteht, dass die geplante Behandlung zu einer Beeinträchtigung der Eierstock- oder Hodenfunktion führt, können Spermien, Eizellen oder Eierstockgewebe tiefgefroren aufbewahrt (Kryokonservierung) und nach der Therapie wiederverwendet werden. Solche Methoden werden bei Frauen und Männern bis 40 Jahren von der OKP neu vergütet.

 

Demenz: Untersuchungen der Gehirn-/Rückenmarksflüssigkeit werden vergütet

Demenzerkrankungen sind gekennzeichnet durch den fortschreitenden Verlust der kognitiven Funktionen und Alltagskompetenzen. Die Alzheimer Krankheit ist die häufigste der Demenzerkrankungen. Etwa 50 bis 70% der Demenzerkrankten leiden daran. Nicht immer kann eine Alzheimer Krankheit aufgrund klinischer Befunde und Bilder der Magnetresonanztomographie diagnostiziert, bzw. ausgeschlossen werden. Bei der Alzheimer Krankheit kommt es im Gehirn zu spezifischen Veränderungen von Eiweissstrukturen. Aus der Gehirn-/Rückenmarksflüssigkeit (Liquor) können spezifische Eiweisse untersucht werden. Diese Analysen ermöglichen zusammen mit den klinischen Befunden eine zuverlässigere Diagnose der Alzheimer Krankheit. Sie dienen der Abgrenzung gegenüber Demenzen mit behandelbarer Ursache sowie gegenüber anderen Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen, wie z.B. der Depression. Die Analysen ermöglichen auch eine frühere Diagnose und damit eine zeitgerechte Therapie, welche den Krankheitsverlauf verlangsamt und Symptome mildert. Die frühe Diagnose gibt den Patienten ausserdem die Möglichkeit, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, so lange sie geistig dazu noch in der Lage sind.

 

Diese neuen Untersuchungen wurden in die Analysenliste (AL) aufgenommen. Sie können in vielen Fällen die teurere Positron- Emissions-Tomographie (PET) ersetzen, welche ebenfalls in der weiterführenden Demenzdiagnostik eingesetzt wird.

Neben der Aufnahme dieser Leistungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihrer Anhänge (Anhang 1 ärztliche Leistungen, Mittel- und Gegenständeliste sowie Analysenliste) vorgenommen worden.

 

 

 

Quelle: Generalsekretariat EDI - http://www.edi.admin.ch