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Revision Geldwäschereigesetz: Massnahmen noch ungenügend 

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Revision des Geldwäschereigesetzes bleibt die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz lückenhaft. Zwar werden wichtige Mängel im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv angegangen. Die vorgeschlagenen Massnahmen genügen aber noch nicht, damit Geldwäscherei inskünftig effektiv bekämpft werden kann. 

Die Schweiz steht international unter Druck, ihr Anti-Geldwäschereidispositiv zu verbessern. Das zwischenstaatliche Gremium Financial Action Task Force (FATF) hat in seinem jüngsten Länderbericht der Schweiz eklatante Lücken in der Schweizer Geldwäschereigesetzgebung festgestellt und fordert deren rasche Behebung. Auch Transparency International Schweiz hat in zwei jüngst publizierten Studien1 eklatante Mängel aufgedeckt. Der Bundesrat hat heute nun die Botschaft zur Revision des Geldwäschereigesetzes verabschiedet.  

 

Transparency International Schweiz begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz. Sie gehen zentrale bestehende Lücken im Schweizer Anti-Geldwäschereidispositiv an und tragen damit wesentlich zu einer verbesserten Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei bei. Besonders wichtig ist etwa die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts. Damit soll verhindert werden, dass Schweizer Anwälte, Notare oder Treuhänder beispielsweise über die Gründung von Sitzgesellschaften mithelfen, Geldwäscherei zu betreiben. Alleine die Enthüllungen der Panama Papers zeigen auf, dass Schweizer Akteure in grossem Stil derartige problematische Dienstleistungen erbringen. 

Leider bleibt die Vorlage aber insgesamt noch ungenügend:

  • Es ist problematisch, wenn Anwälte und Notare bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts von der Meldepflicht ausgenommen werden. Dadurch werden weiterhin wichtige Geldwäschereifälle unentdeckt bleiben und wird ausserdem eine Ungleichbehandlung mit anderen Akteuren geschaffen, die für die gleiche Dienstleistung der Meldepflicht unterliegen. Auch Anwälte und Notare müssen deshalb verpflichtet sein, den Behörden unverzüglich Meldung zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Dienstleistungen zu Geldwäschereizwecken missbraucht werden. Dies ist international bereits erprobt und bildet etwa in Deutschland, Frankreich und Grossbritannien geltendes Recht.
  • Das Geldwäschereigesetz muss dringend auch auf weitere risikobehaftete Tätigkeiten ausgedehnt werden: auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien, Kunst- und Luxusgütern sowie auf die Finanz- und Anlageberatung.  

 

Martin Hilti, Geschäftsführer von TI Schweiz, erläutert: 

«Es wäre verfehlt, einmal mehr nur die gravierendsten Gesetzeslücken zu schliessen, um das FATFPrüfverfahren möglicherweise knapp zu überstehen. Diesfalls wäre die Wahrscheinlichkeit nämlich hoch, dass in den nächsten grossen Korruptionsskandalen erneut die Namen von Schweizer Akteuren auftauchen würden. Dies gilt es zu verhindern. Sonst bleibt der ausländische Druck auf die Schweiz unvermindert bestehen und das internationale Ansehen der Schweiz, der Schweizer Finanzplatz und die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz nehmen weiterhin Schaden. Als wichtiger internationaler Finanzplatz müssen wir die Geldwäscherei konsequent bekämpfen und endlich griffig die bestehenden Gesetzeslücken schliessen.» 

 

 

Quelle: transparency.ch