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Es wird illegal gebaut - niemand schaut hin...

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Ob Gartenhaus, Parkplatz, Swimmingpool, Velo-Unterstand oder Cheminée - bei Bauten, Einrichtungen und Anlagen stellt sich stets die Frage: Ist eine Baubewilligung nötig?

Diese Frage wird je nach Objekt und Ortschaft unterschiedlich geregelt. Daher gilt: Lieber einmal zu viel fragen. Abgesehen vielleicht von einem einfachen Neuanstrich oder dem Errichten einer kleinen Pergola im Garten sind nahezu alle baulichen Massnahmen oder Veränderungen bewilligungspflichtig. Zudem müssen Bauvorschriften wie Abstände immer beachtet werden. Liegt das Projekt in der Bauzone der Gemeinde, informiert das betreffende Bauamt. Andernfalls ist das kantonale Bauamt für Bewilligungen zuständig.

 

Wilde Bauten

Uns liegen seit Monaten Meldungen vor, dass diverse Bauten und Umbauten in mehreren Quartieren Grenchens ausführt werden und wurden, die ohne Bewilligungen realisiert werden. Deshalb haben wir uns beim Bauamt in Grenchen informiert, mehrmals. Denn trotz Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern von solchen wilden Bauten, sei bisher, laut derer Aussagen, keine Massnahmen ergriffen worden. Da ist die Rede von Rodungen, Anlegen von Parkplätzen, Ausbau von Kellern, Velounterständen, Pergolas, Sichtschutzwänden, Zäunen, Fenster in Fassaden, Umfriedung, Fenstereinbauten, Wintergärten, Terrassen, Vorplätzen, Dachfenster, Gebäuden, Stallungen u.v.m., was vermeintlich ohne Bewilligung gebaut oder abgerissen, verändert wurde und teilweise noch werde. Diese Annahme wird wohl bestätigt, wenn man die jeweiligen Baupublikationen studiert und eben solche Bauten dabei vermisst.

Deshalb sind wir mit diesen Informationen bereits vor Monaten einmal an die Baudirektion Grenchen gelangt, leider bisher ohne eine Antwort zu erhalten. In einem zweiten Anlauf, wollten wir dann vom neuen Baudirektor wissen, ob man die Gründe nennen könne, wieso bisher noch nichts unternommen wurde? Ausserdem stellten wir die Frage wie die Fristen bei Anzeigen aussehen? Denn die Baudirektion zeichnet nicht nur für alle Städtischen Hoch- und Tiefbauten, Infrastrukturanlagen und für die Stadtplanung verantwortlich, sondern ist ebenfalls die kommunale Baubewilligungsbehörde und erteilt in erster Instanz Baubewilligungen.

Gerne hätten wir in unserer Zeitung über das normale Vorgehen bei Anzeigen berichtet und welche Möglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger haben.

 

Zuerst das Gespräch mit den Nachbarn suchen

Das direkte Gespräch mit dem Nachbarn ist sicher der beste Weg, statt einer Anzeige. Scheinbar ist dies aber leider nicht immer mit der gewünschten Reaktion des Nachbarn verbunden. Deshalb ist der Weg der Anzeige der einzige, der noch bleibt. Allerdings raten wir davon ab, nun alle Nachbarn, die etwas "illegal" am, im oder ums Haus gebaut haben, anzuzeigen.

 

Gute Aufklärungsmöglichkeit

Es wäre unserer Ansicht nach eine gute Gelegenheit gewesen auch darüber aufzuklären, was ohne Baugesuch überhaupt im eigenen Garten zulässig ist, denn nicht alle lesen die Reglemente oder verstehen diese.

Leider erhielten wir sowohl von der ehemaligen Stadtbaumeisterin, als auch von neuen Stadtbaumeister nie eine Antwort. Da dieses Thema in den betroffenen Kreisen allerdings für mehr als nur Gesprächsstoff sorgt, wollten wir nicht länger zuwarten und trotzdem darüber berichten. Es kann sein, dass die Baudirektion Dringenderes auf dem Pult hat, als Anzeigen aus dem Volk. Allerdings wäre eine Beantwortung der Anfragen wünschenswert oder zumindest eine Mitteilung wert, dass man die Anzeige erhalten hat und sich darum kümmern wird.

Hier das Baureglement von Grenchen zum Download, wenn man unsicher ist, was erlaubt ist und was nicht:

Download
Baureglement Grenchen
Baureglement.pdf
Adobe Acrobat Dokument 141.3 KB

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