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BAV überarbeitet technische Regelwerke und präzisiert Vorgaben für den Einstieg mit dem Rollstuhl

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Bern, 01.07.2019 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 28. Juni 2019 eine Anhörung zur Revision verschiedener technischer Regelwerke gestartet. Einige davon wirken sich auf die selbständige Benützung des öffentlichen Verkehrs durch Reisende im Rollstuhl aus. Das BAV hat hierzu einen Austausch mit dem Behindertendachverband Inclusion Handicap aufgenommen.

Mit der «Revisionsrunde 2020» will das BAV die Regelwerke der Eisenbahnen sowie die Vorgaben für die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs aktualisieren. Unter anderem geht es darum festzulegen, welche Neigung Rollstuhlfahrende beim Befahren des Spalts zwischen Perron und Zug maximal bewältigen müssen. Dieser Wert soll für all jene Strecken gelten, wo dadurch das Eisenbahnsystem nicht beeinträchtigt wird. Ausgenommen werden sollen Bahnhöfe auf dem Hauptnetz («systemrelevante Strecken»), die in Kurven liegen und bei denen seitlich überhöhte Gleise erstellt wurden, damit die Züge schnell durchfahren können. Hier sollen für den Ein- und Ausstieg auch grössere Rollstuhl-Neigungswinkel zulässig sein. Für Bahnhöfe, die an Nebenlinien («nicht systemrelevante Strecken») in Kurven liegen, sind strengere Vorgaben zur seitlichen Überhöhung der Gleise vorgesehen als auf dem Hauptnetz. Dies, weil auf Nebenlinien bei der Fahrgeschwindigkeit meist mehr Spielraum besteht. Für Bahnhöfe entlang gerader Strecken soll der bisherige Wert zur Rollstuhl-Neigung gelten. Mit der vorgesehenen Anpassung soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Das BAV will damit zudem sicherstellen, dass die Fahrzeiten eingehalten und das Bahnsystem sowie der Taktfahrplan aufrecht erhalten werden können (vgl. Faktenblatt).

Mit der nun vorgeschlagenen, differenzierten Lösung trägt das BAV dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung, welches im Gesetz zur Behindertengleichstellung verankert ist. Das BAV hat zu den vorgesehenen Änderungen einen Austausch mit dem Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap gestartet. Bei Bedarf sollen gemeinsam Begleitmassnahmen entwickelt werden, um möglichst vielen Rollstuhlfahrenden das selbständige Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.

Mit der «Revisionsrunde 2020» will das BAV die Bahnen zudem verpflichten, die nationale Datenbank zu den Bahnhöfen und Haltestellen mit detaillierten Angaben zur Barrierefreiheit zu beliefern. Die Daten sollen es innovativen Unternehmen ermöglichen, neue Apps oder andere Anwendungen für eine einfache Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch Menschen mit Behinderung zu entwickeln. Weiter sieht das BAV vor, Fernbusse im nationalen Verkehr dazu zu verpflichten, mindestens zwei Rollstuhlplätze anzubieten und WCs behindertenkonform auszugestalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Regelwerksrevision ist die Aktualisierung der Vorgaben für das Bremsen bei Schmalspurzügen. Hier wird der Entwicklung im Bahnbereich mit neuerem und schnellerem Rollmaterial sowie Weiterentwicklungen bei den Bremsen Rechnung getragen. Darüber hinaus enthält das Revisionspaket die Übernahme verschiedener europäischer Regelungen sowie Aktualisierungen in anderen technischen Bereichen.

Das BAV sieht vor, die neuen Regelungen per November 2020 in Kraft zu setzen.

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Verkehr - https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html