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St. Gallen - Beurteilungsgrundlagen für die Volksschule sind komplett

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

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Mit der Verabschiedung eines neuen Reglements hat der Erziehungsrat die Anpassung der rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung für die Volksschule abgeschlossen. Die Neuerungen betreffen die Promotion innerhalb der Unterrichtszyklen, den Rhythmus der Zeugnisse in der Primarschule, den Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe und die Beurteilung der Arbeitshaltung. Das neue Reglement tritt mit Schuljahr 2020/21 in Vollzug.

Schon im März dieses Jahres hatte der Erziehungsrat Grundsätze zur Beurteilung in der Volkschule beschlossen und kommuniziert. Jetzt wurden diese Grundsätze reglementarisch verankert, Noch offene Detailfragen wurden beantwortet. Mit Rücksicht auf den kompetenzorientierten Unterricht gemäss neuem Lehrplan, dessen Einführungsphase im Sommer 2020 abgeschlossen sein wird, erhält die Beurteilung einen «roten Faden», dem die Lehrpersonen vom Kindergarten bis zur Oberstufe folgen können. Damit erhalten die Lehrpersonen mehr Sicherheit und werden in diesem wichtigen und sensiblen Bereich ihrer Berufsaufgabe gestärkt. Das neue Reglement wurde vorgängig den schulnahen Anspruchsgruppen zur Mitsprache vorgelegt. Die Rückmeldungen zeigten eine breite Zustimmung.

 

Beurteilen gehört zu den Kernfunktionen der Lehrerinnen und Lehrer. Dies macht sich insbesondere bei den Entscheiden zur Schullaufbahn bemerkbar, zu denen die jährliche Promotion von einer Klasse in die nächste, der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe sowie der Wechsel von Leistungsniveau oder Schultyp in der Oberstufe gehören. Roter Faden für die Beurteilung ist die Gesamteinschätzung einer Schülerin oder eines Schülers durch die Klassenlehrperson. Diese Gesamteinschätzung berücksichtigt verpflichtend den Leistungsstand in allen Fächern, aber auch die Lernentwicklung sowie das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.

 

Noten bleiben im Zeugnis zentral

Vom Kindergarten bis und mit 1. Primarklasse wird weiterhin auf ein notenfreies Zeugnis gesetzt. Von der 2. bis zur 6. Klasse der Primarschule werden jedoch am Ende des Schuljahres die während des Schuljahres erbrachten Fachleistungen konsequent mit Noten ausgewiesen. Die bisherigen Semesterzeugnisse in der Primarschule entfallen zugunsten eines Jahreszeugnisses, das ermöglicht, die Fachleistungen einer Schülerin oder eines Schülers über einen längeren Zeitraum zu beurteilen und somit auch die Erreichung von Kompetenzen gemäss aktuellem Lehrplan einzubeziehen. In der Oberstufe wird mit Blick auf die Berufswahl an den Semesterzeugnissen festgehalten.

 

Akzent auf Deutsch und Mathematik beim Übertritt in die Oberstufe

Der Übertritt von der 6. Primarklasse in die Oberstufe wird stärker strukturiert. Betont wird zwar auch hier der Grundsatz einer Gesamteinschätzung. Für die Zuteilung zum Oberstufentyp Sekundar- oder Realschule sind jedoch nebst den allgemeinen Fachleistungen, der Lernentwicklung sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers insbesondere die Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik verstärkt heranzuziehen. Damit setzt der Erziehungsrat einen Akzent auf die basalen Kompetenzen, die für die Schullaufbahn nach der Volksschule besonders zentral sind.

 

Übergreifende Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens

In der gesamten Volksschule wird die bisherige Arbeitshaltungsnote durch eine übergreifende Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens ersetzt. Diese Beurteilung wird verstärkt im jährlichen Beurteilungsgespräch mit den Eltern vorgenommen. Die Lehrperson dokumentiert die Beurteilung anhand eines standardisierten Formulars.

Vollzug ab Schuljahr 2020/21

Die frühzeitige Verabschiedung der neuen Grundlagen für die Beurteilung war ein Kernanliegen des Erziehungsrates. Vollzogen wird das neue Reglement ab dem 1. August 2020. Ersetzt werden zu diesem Zeitpunkt alle rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung, die seit 2008 gelten. Die nun beschlossenen Neuerungen verändern den Schulbetrieb nicht grundsätzlich. Trotzdem soll den Schulen genügend Zeit gegeben werden, ihre lokale Beurteilungskultur soweit nötig anzupassen. Der Kanton stellt dazu ein breites Weiterbildungs- und Informationsangebot zur Verfügung.