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Schaffhausen: Rückenwind für die Windenergie

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

Die Richtplananpassung Kapitel Windenergie ist vom Bund (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK) genehmigt worden. Die kantonale Zielsetzung im Energiebereich und die Planungsgrundsätze zu den Grosswindanlagen werden vom Bund begrüsst. Der Standort «Chroobach» wird festgesetzt.

 

Wie auch schon der Kantonsrat am 3. Dezember 2018 hat das UVEK am 24. Juni 2019 die Richtplananpassung genehmigt. Diese Richtplananpassung erfolgte aufgrund neuer Erkenntnisse zur Windenergienutzung im Vergleich zur Studie 2009, welche zur Aufnahme eines Kapitels Windenergie im Richtplan 2015 führte. Die vier vorgesehenen Standorte für Grosswindanlagen sind daher überprüft worden sowie detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit und Umweltverträglichkeit beim Standort «Chroobach» durchgeführt worden. Eine Anpassung wurde auch erforderlich, weil gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Festsetzung im Richtplan zwingende Voraussetzung für eine Revision der Nutzungsplanung ist. Die Bewilligung von Windenergieanlagen erfordert neben einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, eine «Windenergie - Zone» in der kommunalen Nutzungsplanung.

 

Für das Projekt «Chroobach» ist vorgesehen, dass auf Projektstufe im Rahmen der Umwelterträglichkeitsprüfung (UVP) - wie im Richtplan festgehalten - die Espoo-Konvention angewendet wird. Diese sieht vor, dass Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat geprüft werden. Dies ermöglicht gleichzeitig eine grenzüberschreitende Beteiligung der Bevölkerung im UVP-Verfahren.

 

Mit dem positiven Entscheid zum Richtplan werden das Vorgehen und die Ziele der Regierung gestützt. Nun wird das Baudepartement in einem nächsten Schritt in einen Dialog mit den betroffenen Gemeinden treten.

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