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NKVF: Bericht über die Überwachung der zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

In ihrem heute veröffentlichten Bericht publiziert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKFV) ihre Empfehlungen zu den 33 polizeilichen Zuführungen und den 47 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg, welche sie von April 2018 bis März 2019 begleitet hat. Die Kommission bezeichnet die Entwicklungen im Bereich der Anwendung polizeilichen Zwangs insgesamt als zufriedenstellend. Bestimmte polizeiliche Vorgehensweisen beurteilt sie jedoch weiterhin als kritisch. Ausserdem zieht die Kommission in ihrem Bericht Bilanz über die ausländerrechtliche Inhaftierung Minderjähriger und stellt ihre diesbezüglichen Erkenntnisse vor.

 

Kritische Beurteilung der polizeilichen Vorgehensweise

Die Kommission begrüsst den regelmässig beobachteten Verzicht auf die präventive Fesselung im Rahmen der Zuführung und Flugvorbereitung. Sie beobachtete jedoch weiterhin als kritisch einzustufende polizeiliche Vorgehensweisen, namentlich durch Vermummung und den Einsatz von Rollstühlen. In ihrem Bericht betont sie die Notwendigkeit, Fesselungen nur bei vorliegender Selbst- oder Fremdgefährdung einzusetzen. Als besonders beunruhigend stuft sie die beobachteten Fesselungen in Anwensenheit von Kindern ein.

 

Administrativhaft Minderjähriger

Die Kommission führte im Berichtsjahr bei den Kantonen eine schweizweite Bestandesaufnahme zur Situation minderjähriger Migrantinnen und Migranten durch, welche sich in den Jahren 2017 und 2018 von einer ausländerrechtlichen Zwangsmassnahme betroffen waren. Sie analysierte die kantonale Praxis unter Berücksichtigung der einschlägigen nationalen und internationalen Vorgaben und bezeichnete als positiv, dass sieben Kantone von jeglicher Form der Inhaftierung ausländischer Minderjähriger absehen. Mit Zufriedenheit nahm sie zudem zur Kenntnis, dass drei weitere Kantone (AG, VS und ZH) im Zuge des im Juni 2018 von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) veröffentlichten Berichtes von der Inhaftierung Minderjähriger absehen. Mit Blick auf die Kinderrechte äussert sich die Kommission hingegen kritisch über den im überprüften Zeitraum teilweise festgestellten, übermässig langen Aufenthalt Minderjähriger in für Jugendliche als ungeeignet zu bezeichnende Einrichtungen. Die Kommission empfiehlt den Behörden deshalb, auf die Anordnung von Administrativhaft gegenüber begleiteten oder unbegleiteten Minderjährigen abzusehen und alternative Massnahme zu fördern, welche dem Kindeswohl und der Einheit der Familie angemessen Rechnung tragen.

 

 

 

Quelle: Nationale Kommission zur Verhütung von Folter - http://www.nkvf.admin.ch