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Spitalfinanzierung: positive Bilanz, aber ein paar Schwachstellen

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Mit den neuen, ab 2012 umgesetzten Regeln der Spitalfinanzierung konnten die gesetzten Ziele insgesamt erreicht werden. Das zeigt die Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 zur Kenntnis genommen hat. Der Bericht zeigt, dass die Verstärkung des Wettbewerbs und der Kostentransparenz den Spitälern einen Anreiz zu einer effizienteren Arbeitsweise gegeben hat. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Anpassung des Gesetzes nicht notwendig ist. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) jedoch beauftragt, die in der Evaluation aufgezeigten Lücken anzugehen.

Die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der Spitalfinanzierung trat 2009 in Kraft. Die meisten Massnahmen wurden jedoch ab 2012 umgesetzt. Das Hauptziel der Revision bestand darin, das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich einzudämmen und den Wettbewerb zwischen den Spitälern zu fördern, ohne die Qualität der Gesundheitsversorgung zu beeinträchtigen.

Die Evaluation zeigt, dass die wichtigsten Massnahmen dieser Revision, etwa die Erweiterung der freien Spitalwahl, die dual-fixe Finanzierung zwischen Kantonen und obligatorischer Krankenpflegeversicherung (OKP) und die leistungsbezogenen Pauschalen, den Wettbewerb verstärkt und den Spitälern insgesamt den Anreiz zu einer effizienteren Arbeitsweise gegeben haben. Während beispielsweise die Kosten des gesamten Gesundheitssystems zwischen 2013 und 2016 durchschnittlich um 4% pro Jahr stiegen, nahmen die Ausgaben der obligatorischen Krankenversicherung für stationäre Spitalleistungen im gleichen Zeitraum durchschnittlich nur um 1,5% zu. Vor der Revision betrug der durchschnittliche jährliche Anstieg 3,2%.

Die Einführung von SwissDRG, einer einheitlichen Tarifstruktur für alle Spitäler und Geburtshäuser, verbesserte zudem die Kostentransparenz. Alle verfügbaren Daten zu Kosten und Qualität, die für den Vergleich der Leistungserbringer benötigt werden, sind jedoch noch lückenhaft. Für die Öffentlichkeit sind diese Daten beispielsweise schwer zu verstehen und zu verwenden.

Aufgrund der Annahme zweier parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat im Rahmen dieser Evaluation auch die Transparenz der von den Kantonen gewährleisteten Spitalfinanzierung geprüft. Darüber hinaus verglich er die Lage der Kantone, die im stationären Spitalbereich Globalbudgets anwenden (Art. 51 KVG), mit der Situation der Kantone, die das nicht tun. Auch in Bezug auf diese beiden Aspekte ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Anpassung des Gesetzes nicht notwendig ist.

Die Evaluationsergebnisse sollten aufgrund der Komplexität des Gesundheitssystems, der kantonalen Unterschiede und anderer parallel umgesetzter Massnahmen mit Vorsicht aufgenommen werden. Der Bundesrat hat jedoch das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, die in der Evaluation aufgezeigten Lücken in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Leistungserbringern und den Krankenversicherern zu schliessen. Er hat vier Handlungsfelder vorgegeben: Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit bei der Spitalplanung, Verbesserung der Kostentransparenz, Weiterentwicklung der Qualitätsmassnahmen und Stärkung der Position der Versicherten, zum Beispiel im Rahmen der freien Spitalwahl. Einige Massnahmen werden derzeit umgesetzt oder sind seit dem Abschluss der Evaluationsphase bereits getroffen worden.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Bundesamt für Gesundheit - http://www.bag.admin.ch