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Verspätungen, Ausfälle, Umleitungen bei der SBB – Thema Rechte und „Sicherheit“

DMZ – GESELLSCHAFT ¦

Patricia Jungo ¦

#mittelländische ¦

 

In letzter Zeit hat die SBB mit etlichen Problemen zu kämpfen, was die Pünktlichkeit der Züge anbelangt. Zuweilen sind Verspätungen wegen technischer Probleme, gar Ausfälle von Zügen, fast an der Tagesordnung. Wenn die Sommerhitze die Gleise zum Schmelzen bringt, technische Probleme ganze Systeme lahmlegen, Reisende Türen blockieren, sind der SBB natürlich die Hände gebunden und es braucht Zeit, um diese Probleme zu lösen. Dabei wird das Bestmögliche getan, um den Reisenden so rasch wie möglich wieder reibungslose Zugfahrten zuzusichern. Die SBB bedauert solche Zwischenfälle und entschuldigt sich stets in aller Höflichkeit bei den Passagieren. Natürlich sind diese jeweils verärgert, vor allem dann, wenn, wie dies in dieser Woche in den Medien zu lesen war, um Verspätungen aufzuholen, Züge einfach an vorgesehen Haltestellen vorbeifahren und die Reisenden verdutzt stehen lassen. Passagiere im öffentlichen Verkehr haben ja nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. In Zukunft sollen diese gestärkt werden. So ist vorgesehen, dass Passagiere bei Verspätungen und Kursausfällen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung erhalten. Am Dienstag hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Verordnungen zur Organisation der Bahninfrastruktur und den Passagierrechten in die Vernehmlassung geschickt. Dabei ist ein zentraler Punkt die Stärkung der Passagierrechte. Die Schweiz hat ein sehr dichtes Angebot und bei Kursausfällen ist es meist wenig später möglich, eine gute Verbindung zu finden oder auch auf Ausweichstrecken rechtzeitig ans Ziel zu gelangen. Nun sollen Passagiere bei grossen Verspätungen nicht bloss die heute freiwilligen Leistungen wie etwa die „Sorry-Bons“ erhalten, sondern einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Dies schreibt das Uvek. Man will damit die Rechte der Passagiere an die Regelungen der EU anpassen.

Bei all diesen positiven Aussichten und lobenswerten Bestrebungen, Reisende möglichst pünktlich und zuverlässig an ihr Ziel zu bringen und auch das Image der SBB wieder zu stärken, bleibt die Frage nach der „Sicherheit“. Zuweilen herrschen in Zügen, die auf grossen Strecken durch Ausfülle anderer Züge regelrecht vollgestopft werden, Zustände, die fast beängstigend und sicherlich nicht im Sinne der SBB sind. Menschen stehen dicht an dicht in den Gängen, Kinder schreien, im Familienabteil liegen Rekruten schlafend auf der Rutschbahn oder am Boden. Menschen haben Panik und geben ihrem Ärger lauthals Ausdruck. Oft ist es für Reisende überhaupt nicht mehr möglich, sich auch nur einen Schritt weiter zu bewegen; und dies auf Strecken, wo lange keine Haltestellen in Sicht sind. Ein Unbehagen kann so manchen Reisenden beschleichen: Was passiert, wenn sich jemand schlecht fühlt, bewusstlos wird, gar einen Herzinfarkt erleidet? Wo sind Ansprechpersonen, an die man sich im Notfall wenden kann? Soll man einfach die Notbremse ziehen? Wo bleiben die Ansage der SBB, die Einladung in die 1. Klasse, die Beruhigung, die Aufmunterung, die Anweisung für Notfälle, das Wasser oder einfach die zeitweilige Anwesenheit einer Bezugsperson der SBB? Auch Sicherheit ist ein Recht der Passgiere und darf niemals vergessen werden.