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Tätowierer sind gesetzlich verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen führt seit diesem Jahr amtliche Kontrollen in den Tattoostudios durch. Die festgestellten Mängel sind meistens administrativer Art. In einer Minderheit der Fälle wurden jedoch schwere Hygienemängel oder verbotene Produkte festgestellt. Alle Tätowiererinnen und Tätowierer haben die gesetzliche Pflicht, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Den Personen, die sich tätowieren lassen möchten, wird zudem empfohlen, sich vorgängig gut zu informieren.

 

Im Rahmen seiner Aufgabe, die Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie vor Täuschung zu schützen, hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) im Januar 2019 seine amtlichen Kontrollen auf die Tattoostudios ausgedehnt.

Einer der Gründe für die Einführung dieser Kontrollen war die Veröffentlichung einer Weisung des Bundes im Jahr 2018, deren Ziel es ist, einen schweizweit einheitlichen Vollzug der Bestimmungen im Bereich Piercing, Tätowierung, Permanent-Make-up und verwandter Praktiken zu gewährleisten. Diese Tätigkeiten fallen unter das Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände aus dem Jahr 2017, die dazugehörige Verordnung und die Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt.

In der Hälfte der rund 20 Studios, die das LSVW bis jetzt kontrolliert hat, wurden leichte Mängel, insbesondere administrativer Art, festgestellt. Bei zwei Studios wurden schwere Mängel festgestellt, sowohl im Bereich der Hygiene und der verwendeten Produkte, als auch betreffend die Ausbildung des Tätowierers. Ein Studio wurde geschlossen. Es wurde vom zweiten Studio verfügt, dass innerhalb nützlicher Frist die Räume konform eingerichtet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass in solchen Betrieben manchmal auch Piercings und Permanent-Make-up angeboten werden.

Alle Tätowiererinnen und Tätowierer sowie Personen, die Piercings, Permanent-Make-up oder verwandte Praktiken anbieten, müssen sich beim LSVW anmelden, egal ob es sich um ihre hauptberufliche Tätigkeit oder um ein Hobby handelt. Diese Meldepflicht wird jedoch nur sehr selten eingehalten. Nur die Hälfte der rund 60 Tattoostudios, die dem LSVW bekannt sind, hat sich angemeldet. Das Amt verwendet hauptsächlich die sozialen Netzwerke, um bestehende Studios ausfindig zu machen, die sich nicht offiziell angemeldet haben.

Personen, die sich tätowieren lassen möchten, werden im Übrigen dazu eingeladen, sich vorher gut zu informieren. Ihnen wird empfohlen, sicherzustellen, dass der Tätowierer die obligatorisch erforderlichen Ausbildungen besucht hat, dass er in einem Umfeld arbeitet, das den vorgeschriebenen Hygienestandards entspricht, dass er die zugelassenen Produkte verwendet und vertrauenswürdig ist. Die Haut ist ein sehr wichtiges Organ des menschlichen Körpers. Tätowierungen sind daher nicht harmlos und können Risiken mit sich bringen.

Beim Tätowieren werden Farbpigmente in die Dermis-Schicht der Haut eingebracht. Dadurch können Infektionen oder allergische Reaktionen ausgelöst werden. Zudem können Infektionskrankheiten wie Hepatitis und Aids übertragen werden.

Die oben genannte Weisung sowie die Liste der Stoffe, die nicht in Tätowierfarben enthalten sein dürfen, sind auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verfügbar.