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Schuss mit tödlichen Folgen in Bern: Schweizer Polizisten greifen nur in Ausnahmefällen und sehr selten zur Schusswaffe

DMZ – GESELLSCHAFT ¦

Patricia Jungo ¦

#mittelländische ¦

 

Die Entwicklung seit 2010 zeigt, dass Schweizer Polizisten weniger zur Waffe greifen; elfmal kam diese 2018 zum Einsatz. 2010 war dies noch dreimal häufiger. Ein Einsatz der Schusswaffe mit Todesfolgen kommt ganz selten vor. Der Grund dafür ist beim Einsatz von Elektropistolen und den Veränderungen bei der Ausbildung zu finden. So sind nur sehr wenige Fälle bekannt, wo es zu Verletzungen oder Toten durch den Einsatz von Waffen durch die Polizei gekommen ist. Aus dem Jahr 2017 denkt man an einen Fall in Brissago im Tessin, bei dem ein Polizist auf einen mit zwei Messern bewaffneten Asylsucher schoss. Der Mann kam dabei ums Leben. Im Jahre 2013 wurde im Zürcherischen Ossingen ein mutmasslicher Einbrecher mit dreizehn Schüssen gestoppt und dabei verletzt. Es sind auch andere Fälle bekannt, wo man Flüchtige mit Schüssen aufgehalten hat. Die Statistik der letzten Jahre zeigt, wie selten Polizisten zur Waffe greifen. Dies bestätigt auch Markus Mohler, ehemaliger Polizeikommandant von Basel-Stadt. Er sagt, im Vergleich zu anderen Ländern käme es in der Schweiz sehr selten zum Waffeneinsatz und man sei in der glücklichen Situation, dass es hierzulande extrem selten Tote durch Schusswaffen der Polizei gebe. Dass jeder Schusswaffeneinsatz von der Staatsanwaltschaft untersucht werde, sei mit ein Grund, dass die Polizisten grundsätzlich zurückhaltend seien.

Für Mohler lässt sich der auffallende Rückgang der Zahl der Einsätze seit 2010 einerseits mit der Ausbildung erklären, da man Themen wie Ethik, Recht und Grundrechten viel mehr Gewicht gibt. So würden die Polizistinnen und Polizisten auch im Umgang mit Konfliktsituationen ausgebildet. Auf der anderen Seite gebe es zahlreiche mildere Einsatzmittel wie beispielsweise Taser. Deren Einsatz sei in den vergangen Jahren stark angestiegen. Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten KKPKS betont, dass damit beim Einsatz nicht immer ein Elektro-Impuls ausgelöst werden müsse. Von den 125 entsprechenden Einsätzen in 2018 sei nur in 45 Fällen der Stromschlag ausgelöst worden.

Der Gebraucht der Schusswaffen ist in den Polizeigesetzen der Kantone festgehalten. Der Inhalt ist aber meist sehr ähnlich.

Polizisten dürfen die Schusswaffe einsetzen, wenn es sich um Notwehr handelt, also sie selber oder andere bedroht oder angegriffen werden. Auch zum Aufhalten eines Verbrechers, der fliehen will oder um Geiseln zu befreien, kann von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Dasselbe gilt, wenn damit ein Verbrechen an der Allgemeinheit verhindern werden kann.

 

 

Quelle: SRF News