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Bei Kindern und Mutter Trauma ausgelöst - Einmal mehr beweist die Kesb, was Fachleute längst wissen

DMZ - SOZIALES ¦

#mittellaendische ¦

 

Welch' Drama hat sich damals im November 2018 unter der Regie der Kesb abgespielt. Noch deutlicher kann diese "Behörde" nicht mehr demonstrieren wie masslos und unfähig "hier" gearbeitet wird.

Und nein - das ist keine Übertreibung oder Pauschalisierung. Wer sich mit Fachleuten und Betroffenen unterhält wird nichts anderes in Erfahrung bringen können, als dass die dort arbeitenden Menschen weit weg jeglicher Empathie agieren. Nicht das erste Mal und wahrscheinlich auch nicht das letzte Mal lösen diese Leute unendlichen Schmerz aus und zelebrieren Ungerechtigkeit im höchsten Grad. Im Auftrag der Kesb soll die Polizei drei Kinder abholen, die Zuhause von der Mutter unterrichtet werden. Was die Polizei dann auch tut, in Vollmontur, laut und rücksichtslos.

Einer Mutter wurden ihre drei Kinder weggenommen. Die Kritik und somit die Gründe für die Kesb dafür waren, dass die Kinder verwahrlost und ungebildet seien, was aber in keinsterweise der Fall war. Lügen als Gründe für solch' übertriebene Massnahmen zu  nehmen, spricht Bände. Eine solche Institution gehört aufgehoben. Es gibt nicht einen einzigen Grund oder Legitimation ein solches (und erst noch millionenteures) Phantasiegebilde auf Menschen, die im realen Leben stehen, loszulassen. Im November 2018 musste die Mutter im Sozialzentrum Zürich zusehen, wie ihre drei Kinder von bewaffneten Polizisten weggebracht wurden, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Die Kinder wurden in einem Heim untergebracht und die Mutter durfte sich nicht einmal mehr von den Kindern verabschieden! Was ist los mit unserem Rechtsstaat. Das darf doch nicht sein, dass einer Mutter grundlos Kinder genommen werden und diese dann zusätzlich einem solchen menschenunwürdigen Vorgehen ausgesetzt werden.

Das Ganze kann auch nicht vergessen werden, nur weil nun ein Gericht diese "Behörde" zurückgepfiffen hat. Der Schaden ist angerichtet.

Nach sieben Monaten konnten die Kinder wieder zurück zu ihrer Mutter, heisst es im Artikel. Das entschied das Obergericht Zürich im Mai 2019!!! Dies, weil Anhaltspunkte für eine Verwahrlosung fehlen und auch «eine Gefährdung der Kinder im Bereich der schulischen Entwicklung» habe sich nicht bestätigt. Es gebe zudem keine Hinweise auf «Verhaltensauffälligkeiten».

7 Monate - der pure Horror. Und der geht noch weiter, denn: Diese Anordnung ist erst ein Zwischenentscheid. Die Mutter muss also weiter um ihre Kinder bangen, die Kinder um ihre Mutter.