Chargé pour Vevey – Tout Soleure legt ab! 

DMZ - KULTUR ¦

#mittellaendische ¦

 

Am 1. August startet der Kanton Solothurn seine Reise an die Fête des Vignerons. Eine spannende Idee: Mit dem Weinschiff geht es auf dem Wasserweg nach Vevey. Begleitboote sind auf der ersten Etappe herzlich willkommen.  

 

Am 1. August, um 11 Uhr legt das Solothurner Weinschiff, welches vom Pontonier Sportverein Solothurn gebaut und sicher gesteuert wird in Solothurn ab. Zuvor ist die Bevölkerung am Ritterquai (Höhe Regio Energie) zu einem Verre d’amitié eingeladen. Regierungsrat Roland Heim wird die Solothurner Delegation verabschieden, musikalisch umrahmt wird der Aufbruch nach Vevey von der Hilarimusik.  

 

Schiff ahoi!    

Die Fête des Vignerons ist ein unvergleichlicher Anlass, welcher nur einmal pro Generation stattfindet. Die Solothurner Delegation würde sich über einen herzlichen Abschied an Land und eine gebührende Begleitung zu Wasser sehr freuen: Schiffe, welche das Solothurner Weinschiff eskortieren möchten, sind herzlich willkommen. Beachten Sie dazu unbedingt die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.  

 

 

Weitere Informationen 

https://www.so.ch/staatskanzlei/anlaesse/fete-des-vignerons-2019/ 

 

Folgende Vorschriften sind zwingend zu beachten:  

  • Die Kursschifffahrt darf in keiner Weise behindert werden. Den Kursschiffen ist das Anfahren und Abfahren der Landestellen ohne Behinderung zu gewähren und der nötige Raum zu lassen.
  • Auf die übrigen Benützer des Gewässers (Aare) ist Rücksicht zu nehmen.
  • Es dürfen nur betriebssichere Schiffe eingesetzt werden.
  • Ein allfälliges Schleppen von Booten ist nur gemäss den gesetzlichen Vorgaben zulässig ist. Das Schleppen von Gummibooten und dergleichen ist ausdrücklich verboten.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Geschwindigkeit auf der Aare darf mit Motorschiffen nicht überschritten werden. 
  • Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf etc. dürfen nicht befahren werden. Der gesetzliche Mindestabstand von 25 Metern ist nach Möglichkeit einzuhalten. 
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer.