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Keine dicke Luft am 1. August

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

Walter Fürst ¦

#mittellaendische ¦

 

Wenn die Schweiz ihren Geburtstag feiert, brennen in der ganzen Schweiz wieder die 1. August-Feuer und die Feuerwerkskörper erleuchten den Nachthimmel. Damit dieser Brauch mit möglichst wenig Klagen über übermässige Immissionen und ohne Gefährdung von Menschen, Tieren und Umwelt genossen werden kann, sind Rücksichtnahme und Vorsicht wichtig.

 

Im Vorfeld der 1. August Feierlichkeiten häufen sich beim Amt für Umwelt Anfragen betreffend Bewilligungspflicht von Höhenfeuern und von Feuerwerken. 1. August-Feuer gelten als Brauchtumsfeuer. Sie sind am Bundesfeiertag gestattet und weder melde- noch bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für Feuerwerkskörper, die am Nationalfeiertag entzündet werden. Zu beachten sind jedoch die Einschätzungen bzw. Einschränkungen (Waldbrandgefahr) der Katastrophenvorsorge sowie Hinweise auf Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Explosionslärm von Knall- und Sprengkörpern kann das Gehör schädigen und Kinder sowie Tiere ängstigen.

 

Das Amt für Umwelt (AfU) wird alle Jahre wieder aufgefordert, gegen das unkontrollierte Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerken aktiv zu werden. Dazu fehlen jedoch die gesetzliche Grundlagen. Handlungsmöglichkeiten haben einzig die Gemeinden gestützt auf die Generalklausel über die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. 

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, was Feuerwerke in der aufgeklärten Zeit noch zu suchen haben.