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Zürich ZH – Tötungsdelikt Frankfurt (D): Eritreer war zur Verhaftung ausgeschrieben

DMZ - BLAULICHT INTERNATIONAL ¦

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Ein durch die Kantonspolizei Zürich zur Verhaftung ausgeschriebener Mann hat am Montag (29.7.2019) in Frankfurt (D) mutmasslich eine Tötung begangen. Er war seit einem Delikt im Bezirk Horgen wenige Tage zuvor zur Verhaftung ausgeschrieben.

Am Donnerstagnachmittag (25.7.2019) ging bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich eine Meldung über nicht genauer beschriebene familiäre Probleme ein. Die Polizisten rückten an den Wohnort der Melderin im Bezirk Horgen aus und stellten fest, dass mehrere Personen in ihrem Wohnhaus eingeschlossen waren.

Nach dem Öffnen der Türe zeigte sich, dass der Ehemann seine Frau, die Kinder und eine Nachbarin eingeschlossen hatte. Zuvor hatte er zudem die Nachbarin tätlich angegangen und sie bedroht. Sie blieb dabei unverletzt.

Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 40-jährigen Eritreer, der sich seit 2006 in der Schweiz aufhält und heute über eine Niederlassungsbewilligung (C) verfügt. Er befand sich beim Eintreffen der Polizei nicht mehr vor Ort. Nach ihm wurde die Fahndung eingeleitet und der Mann wurde zur Verhaftung ausgeschrieben.

Die Kantonspolizei Zürich erreichte am Montag (29.7.2019) kurz vor Mittag ein durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) koordiniertes Ermittlungsersuchen. Dieses steht im Zusammenhang mit einem gleichentags verübten Tötungsdelikt im Frankfurter Hauptbahnhof, bei dem der mutmassliche Täter arretiert werden konnte. Zwischenzeitlich hat sich bestätigt, dass es sich um den zur Verhaftung ausgeschriebenen Eritreer aus dem Kanton Zürich handelt.

Der Tatverdächtige war der Zürcher Polizei und der Zürcher Staatsanwaltschaft zuvor wegen Gewaltdelikten nicht bekannt. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben bisher keinerlei Hinweise auf eine Radikalisierung oder ein ideologisches Motiv. Die genauen Tatumstände und Hintergründe sind nicht bekannt und bilden Gegenstand der weiteren Abklärungen. Die Ermittlungen werden in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, dem Bundesamt für Polizei und den deutschen Ermittlungsbehörden geführt.

 

 

Quelle: Kapo ZH