Freiburg im Üechtland: Verbot von Feuer im Freien und Feuerwerken

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In Folge der andauernden Trockenheit und der hohen Temperaturen und auf Vorschlag des Kantonalen Führungsorgans (KFO), hat der Staatsrat mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres entschieden, ein auf dem ganzen Kantonsgebiet gültiges Feuerverbot zu erlassen. Die Gemeinden können jedoch Feuer und Feuerwerke sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich des Nationalfeiertages bewilligen, aber ausschliesslich an den dafür bestimmten und gesicherten Standorten.

Der Mangel an Niederschlägen und die hohen Temperaturen der letzten Wochen bringen ein hohes Brandrisiko für Wiesen, Wälder und Gebäude mit sich. Das Amt für Wald und Natur (WNA) beurteilt aufgrund der meteorologischen Entwicklung laufend die Waldbrandgefahr. Die entsprechende Gefahrenstufe ist zurzeit „Erheblich“ und die wenigen, dieses Wochenende erwarteten Niederschläge werden es nicht erlauben in den nächsten Tagen die Gefahrenstufe herunterzusetzen.

Diese Situation führt zum allgemeinen Feuerverbot im Freien. Folgende Massnahmen und Ausnahmebestimmungen sind zu beachten.

  • Das Anfachen von Feuern im Freien ist verboten. Das Grillieren mit Gas- oder Holzkohlengrill oder an den dafür vorgesehenen Feuerstellen im Wald ist erlaubt, sofern die Mindestsicherheits-anforderungen beachtet werden.
  • Das Abbrennen von privaten Feuerwerken und anderen Feuerwerkskörpern ist ausschliesslich anlässlich des nationalen Feiertages und auf den dafür von den Gemeinden bestimmten und gesicherten Standorten erlaubt.
  • Die Organisatoren der offiziellen 1. August-Feier treffen alle notwendigen vorsorglichen Massnahmen, um eine Gefährdung der Umgebung zu vermeiden..

Die Behörden bedanken sich im Voraus bei der Bevölkerung für die Ausgeübte Vorsicht.