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Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo tritt am 1.9.2019 in Kraft

DMZ - POLITIK ¦

#mittellaendische ¦

 

Das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo tritt am 1. September 2019 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Inhaltlich entspricht das Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards. Das neue Abkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV. Es gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen enthält zudem eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen.

Staatsangehörige Kosovos erhalten somit die AHV- und IV-Renten neu auch wieder bei Wohnsitz im Ausland. Sie können die Rentenzahlung beantragen, sofern sie seit dem 1. April 2010 keine Rückvergütung der Beiträge verlangt haben. Ansprüche entstehen frühestens ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens, nicht jedoch rückwirkend.

Für Informationen zur Antragsstellung vgl. das Infoblatt auf BSV online (siehe Links).

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen  - http://www.bsv.admin.ch                         

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