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Wegen Anstiftung zum Mord vor dem Berner Gericht

DMZ – GESELLSCHAFT ¦

Patricia Jungo ¦

#mittelländische ¦

 

Im Dezember 2017 ist es in Bern zu einem Fall gekommen, bei dem ein Mann versucht hat, eine Person zu einem Mord anzustiften. Der gedungene Mörder erschien jedoch schlussendlich nicht zur Umsetzung des Plans. Der Auftraggeber hat sich nun vor dem Gericht in Bern zu verantworten. Der Vorwurf lautet versuchte Anstiftung zum Mord, allenfalls strafbare Vorbereitungshandlungen zu einem Mord und zu qualifiziertem Raub. Laut Anklage hatte der heute 43-jährige Schweizer den Plan, sein Opfer umbringen und ausrauben zu lassen. Dazu sollte der gedungene Mörder das Opfer, dessen Frau und Sohn aus dem Weg räumen, damit der Auftraggeber dann freie Bahn für das Knacken des Familientresors hatte. Als Belohnung versprach er dem „Mörder“ die Hälfte der Beute. Es kam zu mehrfachen Treffen der beiden Männer in einem Berner Restaurant. Weiter präsentierte der Auftraggeber dem „Mörder“ in seiner Wohnung ein Waffenarsenal, fuhr mit ihm zum Wohnort der Opfer und gab auch Details über die ihm bekannte Opferfamilie preis. Das Datum für das Umsetzen des Planes hatten die beiden Männer auf den 15. Januar 2018 festgelegt. Jedoch erschien der vermeintlich gedungene Mörder jedoch nicht. Gemäss Anklagaschrift habe er sich den Plan des Angeklagten zwar angehört. Er habe aber zu keiner Zeit die Absicht gehabt, diesen auch umzusetzen. Vor Gericht hat sich der Angeklagte noch wegen weiterer Tatbestände wie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie gegen das Strassenverkehrsgesetz zu verantworten. Die Verkündigung des Urteils wird am 9. August erwartet.

 

 

Quelle: Bluewin news ¦