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Bern: Lehrplan 21 stärkt die berufliche Orientierung

 

DMZ - WIRTSCHAFT ¦

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Ab dem neuen Schuljahr wird auch an den 8. Klassen nach dem Lehrplan 21 unterrichtet. Mit dem neuen Unterrichtsgefäss «Individuelle Vertiefung und Erweiterung» stärkt er die berufliche Orientierung. In den Fächern Mathematik und Deutsch werden wie geplant zusätzliche Lektionen eingeführt. Im französischsprachigen Kantonsteil kommt es auf der Basis des Plan d’études romand (PER) zu ähnlichen Neuerungen für die Volksschule. Trotz Lehrkräftemangel konnten an den Volksschulen alle Stellen besetzt werden. An den Gymnasien startet im kommenden Schuljahr das neue Fach Informatik.

 

Das 8. und 9. Schuljahr sind für die Schülerinnen und Schüler besonders wegweisend, weil sie in dieser Zeit ihre Zukunft in der Bildungs- und Berufswelt planen. Der Lehrplan 21 gibt der beruflichen Orientierung im achten Schuljahr ein klares Profil. Die Vorbereitung auf die berufliche Zukunft und die weitere Ausbildung ist im Lehrplan 21 prominent verankert und erhält damit einen höheren Stellenwert. Die Einführung des Lehrplans 21 ist im Kanton Bern auf gutem Kurs. Die Schulen sind gegenwärtig stark damit beschäftigt, die Neuerungen umzusetzen. Der Einführungsprozess ist gleichzeitig ein Projekt der Unterrichtsentwicklung und dauert noch bis zum Juli 2022.

 

Individuelle Lernförderung wird Teil des obligatorischen Lehrplans

Die bewährte und bisher fakultative Individuelle Lernförderung und die Mittelschulvorbereitung wurden als «Individuelle Vertiefung und Erweiterung» (IVE) im obligatorischen Teil der Lektionentafel des Lehrplans 21 verankert. Im 8. und später im 9. Schuljahr stehen dafür je drei Lektionen pro Woche zur Verfügung. Die Schulen können bei Bedarf auch weitere Lektionen aus den Fachbereichen Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen für die IVE einsetzen. Das neue Unterrichtsgefäss ist vor allem für die Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule gedacht. Die Schülerinnen und Schüler können in den Fachbereichen Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen individuelle Schwerpunkte setzen. Die neu erarbeiteten Kompetenzraster für Mathematik und Deutsch helfen ihnen dabei.

Zudem werden ab dem kommenden Schuljahr wie geplant in den Fächern Mathematik und Deutsch an den 8. Klassen zusätzliche Lektionen eingeführt. Damit liegt der Kanton Bern in diesen Fächern im Durchschnitt der anderen Kantone.

 

Alle Lehrerinnen- und Lehrerstellen sind besetzt

In den letzten Jahren hat sich der Mangel an Lehrkräften verschärft. Um dem Mangel an Lehrkräften entgegenzuwirken, hat die Erziehungsdirektion verschiedene Massnahmen eingeleitet (siehe Medienmitteilung vom 28.2.2019). Dank des grossen Einsatzes der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen, welche ihr Pensum aufgestockt haben, konnten alle Stellen an der Volksschule besetzt werden. Entlastung brachte auch die Unterstützung durch die PHBern und die NMS Bern. Sie konnten 36 Studierende dazu motivieren, die noch verbliebenen offenen Stellen zu übernehmen.

 

Einführung des obligatorischen Fachs Informatik an den Gymnasien

Im Jahr 2017 hat die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz entschieden, an den Schweizer Gymnasien das obligatorische Fach Informatik einzuführen. Im Kanton Bern umfasst der Informatikunterricht im ersten Jahr am Gymnasium ab dem Schuljahr 2019/20 zwei Lektionen. Im nächsten Jahr kommen dann zwei weitere Lektionen im zweiten gymnasialen Jahr dazu. Das Fach baut auf den vermittelten Kompetenzen im Bereich Informatik und Medien gemäss Lehrplan 21 auf. Um die digitalen Möglichkeiten im Unterricht zu nutzen, stellen die Gymnasien kontinuierlich auf «Bring Your Own Device» um. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf das Hochschulstudium, wo der Einsatz der eigenen Laptops bereits Alltag ist.

Schliesslich werden an den Gymnasien die basalen fachlichen Studierkompetenzen in der Erstsprache und der Mathematik eingeführt. Über diese Grundlagen müssen alle Maturandinnen und Maturanden verfügen, damit sie in der Lage sind, ein Studium in Angriff zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht Mühe mit den grundlegenden Kompetenzen haben, werden zu Förderunterricht verpflichtet. Zeigen sich dann immer noch Schwierigkeiten, müssen sie sich zu einer Beratung verpflichten.

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