· 

Whatsapp als Mittel für politische Botschaften?

DMZ - DIGITAL / TECHNIK / POLITIK ¦

Patricia Jungo ¦

#mittelländische ¦

 

Auch potentielle Wähler können mittels Smartphone-Applikationen erreicht werden. Diese Möglichkeit scheinen auch die SVP-Mitglieder des Kantons Bern zu nutzen. Die Whatsapp-Nachricht eines Mitglieds der bernischen SVP macht sich wie jede andere durch das Signal bemerkbar, enthält ein Bild, ein kurzes Filmchen sowie ein paar Sätze. Die Nachricht kommt eher schlicht daher, ohne Logo usw. Laut Aliki Panayides, Geschäftsführerin der SVP Bern ist das Ziel, die Leute zu informieren, dass sie am 20. Oktober ihre Liste einlegen und diese Nachricht auch weiterleiten sollen. Auf diese Weise werden viele potentielle Wählerinnen und Wähler erreicht. Andere Parteien wie beispielsweise die SP erreichen ihre möglichen Wählerinnen und Wähler erneut lieber per Telefon. So sind sie auch bei den letzten nationalen und kantonalen Wahlen vorgegangen und dies bildet auch die Basiskampagne neben dem Wahlkampf über andere Kanäle. Für David Stampfli, Parteisekretär der kantonalen SP ist der Vorteil des Telefonierens der Austausch, der beim Whatsapp nicht unbedingt gewährleistet ist. Die Nachricht kann auch einfach weggeklickt werden. Stampfli erwähnt auch, dass die bernische SP bei den kantonalen Wahlen 2018 zugelegt habe, während die Wahlbeteiligung nicht gut gewesen sei. Deshalb gehe man vom positiven Effekt der Telefonkampagne aus. Der Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Hugo Wyler, betont, dass die Verantwortung beim Verschicken von politischen Mitteilungen per Whatsapp klar beim Versender liege. Würden von der Partei Daten genutzt, müsse zwingend von den betreffenden Personen die Einwilligung vorliegen, dass diese Daten auch für politische Werbung eingesetzt werden dürften. Für die Parteimitglieder gelte dieselbe Regelung, wenn sie solche Mitteilungen an ihre Kontakte senden würden. Whatsapp als Kanal für politische Werbung zu nutzen, sei aus Sicht des Datenschutzes jedoch nicht legal. Wyler mahnt deshalb allgemein zur Vorsicht beim Nutzen von Gratisdiensten, bei denen man eine Art Generalvollmacht gebe, die zum Preisgeben seiner Daten führe.

 

 

Quelle: SRF News ¦