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ÖV soll integral gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleiben 

Bild: Bundesamt für Verkehr
Bild: Bundesamt für Verkehr

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

Der Bund will die Rahmenbedingungen für die Bestellungen des regionalen Personenverkehrs reformieren. Er hat dazu zwei Varianten ausgearbeitet. Der Regierungsrat spricht sich dabei für die «Optimierungsvariante» und damit für die Weiterentwicklung des bestehenden Systems aus. 

 

Zur Reform des regionalen Personenverkehrs (RPV) im öffentlichen Verkehr legt der Bundesrat zwei Varianten vor: Mit der Variante «Optimierung» soll das bestehende Verfahren zur Bestellung der ÖV-Leistungen durch Bund und Kantone weiterentwickelt werden. In der Variante «Teilentflechtung» würden die Busangebote im RPV nicht mehr von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt und abgegolten. Neu wären die Kantone alleinige Besteller. Der Bund würde sich mit einer Pauschale an den Kosten beteiligen. 

 

Optimierungsvariante verlässlicher und flexibler  Der Regierungsrat unterstützt die «Optimierungsvariante». Von den darin vorgeschlagenen Massnahmen begrüsst er insbesondere den vierjährigen Verpflichtungskredit für eine verlässlichere und längerfristige Finanzierung, die Zielvereinbarungen zur Festlegung von Effizienz- und Qualitätszielen sowie die neuen Finanzierungsmöglichkeiten für Innovationen.   

 

Teilentflechtung als Risiko  

Die «Teilentflechtung» hingegen stösst beim Regierungsrat auf Skepsis, obwohl 

hier mit der alleinigen Bestellung des RPV im Busbereich die Autonomie der 

Kantone gestärkt würde. Während die «Optimierungsvariante» als 

aufwärtskompatibel mit Blick auf zukünftige Anpassungen angesehen wird, 

scheint die Teilentflechtung schon fast irreversibel und entsprechend mit Risiken 

behaftet. Die heute geschätzte vermittelnde Rolle des Bundes im Bestellwesen 

würde bei einer Teilentflechtung entfallen. Als nachteilig wird auch die 

vorgesehene Bundespauschale als Bestandteil der Variante «Teilentflechtung» 

angesehen: Ihre Festlegung wäre nicht an die Angebotsentwicklung gekoppelt. 

Aufgrund des zurückhaltenden Angebotsausbaus in den letzten Jahren besteht 

im Kanton ein gewisser Nachholbedarf, welcher von der Pauschale anders als im 

heutigen System nicht erfasst würde. 

 

 

Quellen: admin.ch / Kanton Solothurn