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Die Monitoring Aktivitäten werden ausgedehnt

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

In veröffentlichten Tätigkeitsbericht stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Erkenntnisse aus ausgewählten Monitoring-Aktivitäten in den Bereichen Migration und Gesundheitsversorgung vor. Ein wichtiger Schwerpunkt ihrer letztjährigen Tätigkeit lag zudem auf der Überprüfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs, der Hochsicherheitshaft sowie auf der Überprüfung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben in psychiatrischen Einrichtungen.

Insgesamt führte die Kommission im letzten Jahr 18 Kontrollbesuche in Einrichtungen durch, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen und richtete ihre Empfehlungen zur Stellungnahme an die zuständigen Behörden.

 

Die Kommission baute im letzten Jahr ihre Monitoring-Tätigkeiten in den Bereichen Migration und Gesundheitsversorgung aus. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Qualität und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung im Justizvollzug, wobei im Besonderen die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Justizvollzugseinrichtungen überprüft wurde. Die Kommission besuchte schweizweit unterschiedliche Vollzugseinrichtungen und setzte eine fachlich breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe ein, in welcher sie ihre Erkenntnisse laufend reflektierte.

 

Zudem überprüfte die Kommission die Aufenthaltsbedingungen in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes im Lichte menschenrechtlicher Vorgaben. Sie besuchte in diesem Zusammenhang 8 Zentren des Bundes und fasste ihre Erkenntnisse in einem Bericht zusammen, den sie dem Staatssekretariat für Migration (SEM) im Oktober zur Stellungnahme vorlegte.

 

Im Bereich der Erwachsenen- und Alterspsychiatrie untersuchte sie in den Kantonen Zürich, Genf und Waadt die Einhaltung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Vorhandensein von Behandlungsplänen sowie die Einhaltung verfahrensrechtlicher Vorgaben bei der Anordnung von bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlungen ohne Zustimmung. Schliesslich überprüfte die NKVF die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich des Massnahmenvollzugs in den Kantonen St. Gallen und Waadt.

Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings begleitete die NKVF im letzten Jahr 50 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufen 3 und 4 sowie 50 Zuführungen von Rückzuführenden aus 16 Kantonen an den Flughafen.

 

 

Quelle: Nationale Kommission zur Verhütung von Folter - http://www.nkvf.admin.ch