Sterbehilfe in Walliser Pflegeheimen künftig möglich

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

Patricia Jungo ¦

#mittellaendische ¦

 

In Pflegeheimen im Wallis sollen Patienten und Patientinnen in Zukunft assistierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen können; so der Entscheid des Kantonsparlaments nach einer langen und kontroversen Debatte. Die erste Lesung der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes brauchte am Donnerstag über vier Stunden. Es ging dabei um die Frage, ob assistierter Suizid künftig in allen Pflegeheimen im Kanton möglich sein soll. Diese Vorlage wurde nach der ersten Lesung mit 69 zu 20 Stimmen bei 32 Enthaltungen gutgeheissen. Der Sprecher der befürwortenden Gesundheitskommission im Rat betonte, es gehe um Gleichbehandlung und individuelle Freiheit. Zurzeit kann die Beihilfe zum Suizid nicht in allen Institutionen im Kanton Wallis in Anspruch genommen werden. Es steht den Leitungen der Heime und den Stiftungsräten frei, die Sterbehelfer in ihren Räumen zuzulassen oder nicht. Im Kanton herrscht dazu keine Einheit, weder politisch noch regional. Während die SVP und das deutschsprachige Oberwallis sowie die Kantonsregierung die heutige Regelung beibehalten wollen, wünscht das französischsprachige Unterwallis der Gesundheitskommission des Parlaments zu folgen. Die Vorgaben des Walliser Gesetzes sind eng. Nur wer an einer schweren und unheilbaren Krankheit respektive Unfall-Folgeschäden leidet und nicht in der Lage ist nach Hause zurückzukehren, darf assistierten Suizid im Pflegeheim in Anspruch nehmen und der Patient muss den Entscheid für Sterbehilfe auch ganz klar ausdrücken. Dignitas schrieb in einer Medienmitteilung, die Ratsmehrheit habe den Kanton davon bewahrt, wider besseres Wissen seine eigene Verfassung, die Bundesverfassung und auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu verletzten. Eine zweite Lesung zum Gesetz wird vom Grossen Rat noch durchgeführt. Es soll 2020 in Kraft treten.

Im Februar hatte sich der Bischof von Sitten, Jean-Marie Lovey, gegen Sterbehilfe in den Walliser Spitälern und Pflegeheimen ausgesprochen. Er sagte, es sei Tatsache, dass Patienten am Ende ihres Lebens aufgrund ihrer Lebenssituation den Wunsch hätten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Die katholische Kirche unterstütze einen solchen Akt jedoch nicht. Für ihn sei es grundlegend, dass bereits bestehende Strukturen für Sterbekranke, wie Palliativpflege, besser bekannt werden.

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