· 

Kesb – Überprüfung der rechtlichen Basis

DMZ - SOZIALES ¦

Patricia Jungo ¦

#mittellaendische ¦

 

Verbesserungswünsche betreffend das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gibt es sehr viele; nun prüft eine Arbeitsgruppe unter der Führung des Bundesamtes für Justiz, ob dieses angepasst werden soll. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) ist, wird auf Schwachstellen untersucht. Laut Mitteilung des Bundesamtes für Justiz von dieser Woche sind Kern der Prüfung der Einbezug von nahestehenden Personen in Verfahren und Entscheide der Kesb und auch deren Vorgehensweise bei einer Gefährdungsmeldung. Im Gutachten, dass der Jurist Robert Fankhauser im Auftrag des Amtes erstellt hat, kommt zum Ausdruck, dass die gesetzliche Grundlage für den Einbezug von Nahestehenden ausreichend ist. Wenn es im Interesse der betroffenen hilfsbedürftigen Personen liege, würden die der Familie nahestehenden Ressourcen auch genutzt. Laut Gutachten liegen auch beim Umgang mit den Gefährdungsmeldungen keinen institutionellen Schwachstellen vor. Gutachter Fankhauser sah aber dennoch Verbesserungsmöglichkeiten in beiden Bereichen. Dies betreffe vor allem die Möglichkeit für Nahestehende sich rechtlich gegen Kesb-Entscheide zu wehren; zugunsten der Betroffenen. Es sei dabei grundlegend, dass stets Schutz und Kindeswohl im Vordergrund stehen müssten.

 

Eine Experten-Arbeitsgruppe wird nun unter Leitung des Bundesamtes für Justiz prüfen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden müssen. Falls es Bedarf für eine Revision gibt, ist es vorgesehen, bis Ende Jahr einen Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Zwei Vorstösse aus dem Parlament werden bei den Abklärungen mitberücksichtigt. So verlangen die beiden parlamentarischen Initiativen von CSP-Nationalrat Karl Vogler die Erleichterung von Abrechnungs- und Rechenschaftsverpflichtungen für Nahestehende, die als Beistand tätig sind. Im Januar verlangte die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha) mehr Umsicht bei Gefährdungsmeldungen. Sie hatte festgestellt, dass Gefährdungsmeldungen für Kinder nicht nur bei Verdacht auf Ausübung von Gewalt, sondern auch bei Paarkonflikten gemacht werden. Auch Kesb-Kritiker Pirmin Schwander forderte mit der vor einem Jahr von ihm initiierten Volksinitiative „Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative)“ mehr Rechte für Familien von Hilfsbedürftigen. Gemäss dem Begehren dürften die Kesb ausschliesslich in Missbrauchsfällen eingreifen. Die Sammelfrist dauert noch bis Mitte November.