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Schlachtmethode bei Fleisch klar deklarieren 

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

#mittellaendische ¦

 

Halal- und Koscherfleisch, welches unter 

begünstigten Zolltarifen eingeführt wurde, soll überall entsprechend deklariert werden. Der Vorschlag des Bundes schlägt in einem weiteren Schritt eine generelle Angabe der Schlachtmethode bei Fleisch vor.  

 

In der Schweiz dürfen Wirbeltiere und Panzerkrebse nur unter Betäubung getötet werden (Schächtverbot). Die Einfuhr von Fleisch von geschächteten Tieren ist jedoch zulässig. Spezifische Zollkontingente mit tieferem Zolltarif begünstigen die Einfuhr von Halal- und Koscherfleisch durch die islamische bzw. jüdische Glaubensgemeinschaft.  In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative will der Bund, dass eingeführtes Halal- und Koscherfleisch auf allen Verkaufsstufen entsprechend deklariert werden muss. Dazu schlägt er eine Änderung des Landwirtschaftsgesetztes vor. Aktuell ist die Deklaration nur auf der ersten Verkaufsstufe vorgeschrieben.  

 

Regierungsrat fordert Deklaration aller Schlachtmethoden Der Regierungsrat begrüsst eine klare Deklaration grundsätzlich. Die vom Bund verfolgte Lösung erachtet er allerdings nicht als zielführend, weil sie den Grundzügen des Lebensmittelrechtes widerspricht.    

 

Mit der vorgesehenen Deklaration wird bei Konsumentinnen und Konsumenten die Erwartung geweckt, dass ohne Bezeichnung "Halal" oder "Koscher", auch tatsächlich kein "Halal-" oder "Koscher"-Produkt im Regal liegt. Dies muss jedoch nicht in jedem Fall den Tatsachen entsprechen.  

Als Alternative schlägt der Regierungsrat eine generelle Deklaration der Schlachtmethode bei Fleisch- und Fleischprodukten vor. Konsumentinnen und Konsumenten können so direkt entscheiden, ob sie ein Produkt von einem unbetäubt geschlachteten Tier kaufen wollen oder nicht. Eine ähnliche Bestimmung mit zusätzlichen Angaben zum Produkt besteht heute z.B. bereits bei Fischereierzeugnissen.