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Bundesrat will Nutzung von Individualdaten in der obligatorischen Krankenversicherung klären

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

#mittellaendische ¦

 

Der Bundesrat möchte Individualdaten von Versicherten erheben können. Gleichzeitig muss der Persönlichkeitsschutz gewährleistet und das Verhältnismässigkeitsprinzip eingehalten werden. An seiner Sitzung vom 21. August 2019 hat der Bundesrat den Vorschlag der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) gutgeheissen, wonach die gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Versichertendaten präzisiert werden sollen. Er unterstützt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, die Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände zu ermöglichen.

Individualdaten sind für das Funktionieren des Gesundheitssystems sehr wichtig. Sie ermöglichen es, die Transparenz zu verbessern und Massnahmen umzusetzen, die zur Dämpfung der Gesundheitskosten beitragen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf aggregierte und bei Bedarf auch individuelle Daten zugreifen können muss. Diese Informationen sind im Rahmen seiner Aufgaben wesentlich, namentlich für die Weiterentwicklung des Risikoausgleichs. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen die Erhebung von Individualdaten bereits, aber eine präzisere Ausformulierung soll höhere Rechtssicherheit gewährleisten.

 

Nach der Annahme der parlamentarischen Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» erarbeitete die SGK-SR einen Gesetzesvorentwurf zur Datenweitergabe in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Bundesrat befürwortet die Position der Kommissionsmehrheit, die eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) verlangt.

 

Der Gesetzesvorentwurf präzisiert den Umfang und die Ziele der Datenerhebung durch das BAG sowie die Nutzungsmodalitäten. Die Erhebung aggregierter Daten wird bevorzugt, aber es sind Ausnahmen vorgesehen, welche die Erfassung von Individualdaten, das heisst von Daten pro versicherte Person, zulassen. Der Vorschlag ermöglicht namentlich die Erhebung von detaillierten, anonymisierten Individualdaten nach Leistungsart und Leistungserbringer. Das BAG muss sich jedoch auf die Erhebung der relevanten Daten beschränken, die notwendig sind, um seine Aufgaben wahrzunehmen.

Der Bundesrat unterstützt zudem den Vorschlag der Kommissionsminderheit, der die Möglichkeit zur Erhebung von Individualdaten im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände vorsieht. Er ist der Ansicht, dass diese Daten relevante Informationen liefern, beispielsweise um den Umsatz zu ermitteln, der mit einem neuen, sehr teuren Arzneimittel zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erzielt wurde.

 

 

 

Quellen: Bundesamt für Gesundheit - http://www.bag.admin.ch ¦ Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html